West & Central Africa
Guinea-Bissau: Steuern im Überblick
Eine portugiesischsprachige Volkswirtschaft der CFA-Zone mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % und progressiver Einkommensteuer. Die Verwaltungskapazität ist begrenzt, die politische Instabilität chronisch.
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Zuletzt geprüft Juli 2026Einige Zahlen sind Richtwerte
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 20 %
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- Im gewöhnlichen Einkommen enthalten.
- MwSt. / IVA
- 19 %
- Dividenden (QuSt.)
- 15 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 8 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 14 %
- Vermögensteuer
- Keine.
- Erbschaft / Nachlass
- Keine.
- Grundsteuer
- Eine Grundsteuer besteht rechtlich, wird aber nur eingeschränkt erhoben.
- Sonstiges
- Die Einnahmebasis wird von Cashew-Exporten dominiert. Guinea-Bissau ist Mitglied der CPLP, was für die weitere Mobilität im portugiesischsprachigen Raum von Bedeutung ist.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Guinea-Bissau?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Guinea-Bissau beträgt 20 %. Progressive Stufen, die bei Gehaltseinkommen auf rund 20 % ansteigen.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Guinea-Bissau?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Besteuert Guinea-Bissau Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Im gewöhnlichen Einkommen enthalten..