Zentral- und Südasien
Kirgisistan: Steuern im Überblick
Ein einheitlicher Satz von 10 % bei Einkommen- und Körperschaftsteuer, einer der niedrigsten in der Region, mit 12 % Mehrwertsteuer und ohne Vermögen- oder Erbschaftsteuer. Das System ist wohnsitzbasiert, doch das Abkommensnetz ist dünn, und die praktische Hürde ist das Bankwesen.
Wege nach Kirgisistan
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Vereinfachte Einbürgerung nach dem Vierparteienabkommen von 1999 (Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (Artikel 13)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Vereinfachte Einbürgerung nach Artikel 14 (Abstammung, Geburt in der Kirgisischen SSR, ethnische Kirgisen, Ehegatten)
Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Kairylman-Status für ethnische Kirgisen, die in die Heimat zurückkehren
Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Befristete Aufenthaltserlaubnis (wremenny wid na schitelstwo)
Unternehmen & Gründer
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (postojanny wid na schitelstwo)
Passives Einkommen
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 10 %
- Körperschaftsteuer
- 10 %
- Kapitalerträge
- Wird als gewöhnliches Einkommen mit 10 % besteuert. Ein gesondertes Regime für Veräußerungsgewinne natürlicher Personen gibt es nicht.
- MwSt. / MwSt.
- 12 %
- Dividenden (QuSt.)
- 10 %
- Zinsen (QuSt.)
- 10 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 10 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 10 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 17,25 %
- Vermögensteuer
- Keine.
- Erbschaft / Nachlass
- Keine.
- Grundsteuer
- Es wird eine Grundsteuer erhoben, die sich nach Fläche und Lage und nicht nach dem Marktwert bemisst.
- Sonstiges
- Zusätzlich zur Mehrwertsteuer wird je nach Tätigkeit und danach, ob der Umsatz bargeldlos erfolgt, eine Umsatzsteuer von 1 %–5 % erhoben.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
- Sonderregime
- High Technology Park: 1 % des Umsatzes anstelle der Gewinnsteuer für qualifizierende IT-Residenten
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.