Zentral- und Südasien
Pakistan: Steuern im Überblick
Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert; die Lohnsteuer ist stark progressiv, mit einem Zuschlag auf hohe Einkommen, und auf Waren wird eine föderale Verkaufsteuer von 18 % erhoben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 35 %
- Körperschaftsteuer
- 29 %
- Kapitalerträge
- Gewinne aus Wertpapieren bis zu 15 %; Gewinne aus unbeweglichem Vermögen je nach Haltedauer
- MwSt. / Verkaufsteuer (GST)
- 18 %
- Dividenden (QuSt.)
- 15 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 1 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 5 %
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Provinzielle Grundsteuer sowie Abgaben auf den Kapitalwert und auf fiktive Mieterträge
- Sonstiges
- Arbeitgeber zahlen Beiträge an die EOBI und die provinzielle Sozialversicherung von rund 6 %; für ertragsstarke Gesellschaften kommt eine Super Tax von bis zu 10 % hinzu, kleine Gesellschaften zahlen 20 % Körperschaftsteuer
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (1)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Pakistan?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Pakistan beträgt 35 %. Progressiv; der Spitzensatz auf Arbeitslohn beträgt 35 % oberhalb von PKR 4,1 Mio., zuzüglich eines Zuschlags von 9 % auf die Steuer bei einem steuerpflichtigen Einkommen über PKR 10 Mio.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Pakistan?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 29 %.
Besteuert Pakistan Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Gewinne aus Wertpapieren bis zu 15 %; Gewinne aus unbeweglichem Vermögen je nach Haltedauer.