Zentral- und Südasien

Usbekistan: Steuern im Überblick

Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, in einem System niedriger Pauschalsätze: 12 % Einkommensteuer, 15 % Körperschaftsteuer und 12 % Mehrwertsteuer.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
12 %
Körperschaftsteuer
15 %
Kapitalerträge
Wird als Einkommen besteuert (12 %)
MwSt. / MwSt.
12 %
Dividenden (QuSt.)
5 % für Ansässige, 10 % für Nichtansässige
Zinsen (QuSt.)
10 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
20 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
0 %
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
12 %
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine
Grundsteuer
Grundsteuer von rund 1,5 % für juristische Personen; natürliche Personen zahlen einen niedrigeren, flächen- oder wertbezogenen Satz
Sonstiges
Sozialsteuer des Arbeitgebers von 12 %, für Haushaltsorganisationen 25 %; kleine Unternehmen fallen unter ein Regime der Umsatzbesteuerung (Turnover Tax)

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend
Sonderregime
Vergünstigungen des IT Park

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Usbekistan?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Usbekistan beträgt 12 %. Pauschal 12 % auf das Einkommen natürlicher Personen; Dividenden und Zinsen werden niedriger besteuert.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Usbekistan?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %.

Besteuert Usbekistan Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Wird als Einkommen besteuert (12 %).