Bulgarien · Digitaler Nomade
Aufenthaltstitel für digitale Nomaden (Artikel 24k, Ausländergesetz)
Das ist neu und in Betrieb, nicht bloß vorgeschlagen. Eingeführt wurde der Titel durch Änderungen, die im State Gazette Nr. 52 vom 27. Juni 2025 verkündet wurden. Die Durchführungsverordnung des Ministerrats wurde am 10. Dezember 2025 gebilligt. Anträge sind seit dem 22. Dezember 2025 möglich.
Mit rund EUR 31.000 im Jahr ist das einer der zugänglichsten Nomadentitel der EU. Das rumänische Gegenstück verlangt etwa das Doppelte. Zusammen mit Bulgariens Einheitssteuer von 10 % und nun auch mit Schengen und dem Euro ist das für 24 Monate ein ernstzunehmendes Angebot. Doch die Obergrenze von zwei Jahren und der ausdrückliche Ausschluss des dauerhaften Aufenthalts machen daraus einen Anker für die steuerliche Ansässigkeit und kein Strukturierungsinstrument.
Qualifizierende Wege
Die Schwelle liegt bei mindestens dem 50-Fachen des bulgarischen Monatsmindestlohns, gemittelt über das vorangegangene Kalenderjahr, brutto. Das ergibt beim Mindestlohn 2026 rund EUR 31.000 im Jahr. Die Schwelle bewegt sich mit dem Mindestlohn.
Die Fakten
- Minimum
- €31k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nur staatliche und konsularische Gebühren, und die sind überschaubar. Das Verfahren läuft in zwei Stufen: zuerst ein Langzeitvisum Typ D, dann der Aufenthaltstitel.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Zeitrahmen
- 2–4 Monate (Das Visum Typ D beim Konsulat dauert rund 4 bis 8 Wochen. Der Antrag auf den Aufenthaltstitel muss innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise folgen.)
- Physische Anwesenheit
- Tatsächlicher Aufenthalt in Bulgarien.
- Familie
- Nicht geklärt. Keine überprüfbare Quelle geht darauf ein, ob Angehörige abgeleitete Titel erhalten
- Daueraufenthalt
- Keiner. Der Titel führt ausdrücklich nicht zum dauerhaften Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Über diesen Weg keiner.
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, des EWR und der SchweizRemote-Beschäftigung bei einem Arbeitgeber außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, oder Beteiligung von über 25 % an einer solchen Gesellschaft, oder Selbstständigkeit mit mindestens 1 Jahr Remote-Historieein Einkommen von mindestens dem 50-Fachen des bulgarischen Monatsmindestlohns, gemittelt über das vorangegangene KalenderjahrUnterkunft, Krankenversicherung und Führungszeugnis
- Es gibt eine harte Obergrenze von zwei Jahren: ein Jahr plus eine einzige Verlängerung um ein Jahr. Der Titel führt ausdrücklich nicht zum dauerhaften Aufenthalt. Das ist eine Sackgasse mit Absicht.
- Sie dürfen nicht für Personen in Bulgarien arbeiten und ihnen keine Leistungen erbringen.
- Die Einkommensschwelle bewegt sich mit dem bulgarischen Mindestlohn. Nach dem Lohn von 2025 lag sie bei rund EUR 27.500, nach dem Lohn von 2026 bei rund EUR 31.000. Prüfen Sie den Wert bei Antragstellung erneut.
- Die Berechtigung von Familienangehörigen ist unklar, und wir konnten sie nicht überprüfen. Wenn Angehörige wichtig sind, klären Sie das vor der Einreichung.
- Gesellschafter müssen über 25 % einer Gesellschaft außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz halten. Selbstständige brauchen mindestens ein Jahr vorheriger Remote-Tätigkeit.