Karibik & Atlantik
Antigua und Barbuda: Steuern im Überblick
Die Einkommensteuer für natürliche Personen wurde 2016 abgeschafft; der Staat finanziert sich stattdessen über eine Umsatzsteuer von 15 %, die Körperschaftsteuer, die Grundsteuer und sein Staatsbürgerschaftsprogramm.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 0 %
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- Keine (es gibt keine Kapitalertragsteuer)
- MwSt. / ABST (Umsatzsteuer)
- 15 %
- Dividenden (QuSt.)
- 25 %
- Zinsen (QuSt.)
- 25 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 25 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 4 % (+3,5 % Krankenversorgung)
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 8 % (+3,5 % Krankenversorgung)
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Jährliche Grundsteuer, rund 0,1–0,5 % des Marktwerts
- Sonstiges
- Beiträge zur Krankenversorgung und zur Sozialversicherung
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Antigua und Barbuda?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Antigua und Barbuda beträgt 0 %. Die Einkommensteuer für natürliche Personen wurde 2016 abgeschafft.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Antigua und Barbuda?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Besteuert Antigua und Barbuda Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Keine (es gibt keine Kapitalertragsteuer).