Karibik & Atlantik
Bahamas: Steuern im Überblick
Es gibt keine Einkommen-, Kapitalertrag-, Vermögen- oder Erbschaftsteuer; der Staat finanziert sich stattdessen über 10 % Mehrwertsteuer, Gewerbelizenzgebühren, Zölle und die Grundsteuer sowie über eine Ergänzungssteuer von 15 % für große multinationale Konzerne.
Wege nach Bahamas
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 0 %Keine Einkommensteuer für natürliche Personen.
- Körperschaftsteuer
- 0 % (15 % Domestic Minimum Top-up Tax für MNE-Konzerne mit einem Umsatz ab EUR 750 Mio.)
- Kapitalerträge
- Keine
- MwSt. / MwSt.
- 10 %
- Dividenden (QuSt.)
- Keine
- Zinsen (QuSt.)
- Keine
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- Keine
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 3,9 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 5,9 %
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Grundsteuer bis zu ~1 % für selbstgenutztes Wohneigentum, bis zu 2 % für Gewerbeimmobilien
- Sonstiges
- Umsatzabhängige Gewerbelizenzgebühr sowie Mehrwertsteuer und Stempelsteuer bei Immobilienübertragungen
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Eine Steueransässigkeitsbescheinigung setzt über 90 Tage auf den Bahamas und höchstens 183 Tage in jedem anderen einzelnen Land voraus.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.