Europa

Bosnien und Herzegowina: Steuern im Überblick

Pauschal 10 % für Privatpersonen und Unternehmen, dazu 17 % VAT. Die Regeln unterscheiden sich zwischen den Entitäten Föderation und Republika Srpska.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026Einige Zahlen sind Richtwerte

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
10 %
Körperschaftsteuer
10 %
Kapitalerträge
Besteuerung als gewöhnliches Einkommen mit 10 %
MwSt. / PDV
17 %
Dividenden (QuSt.)
5–10 % (0 % im Inland, 5 % in der FBiH und 10 % in der RS für Nichtansässige)
Zinsen (QuSt.)
10 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
10 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
~31 % in der FBiH, vom Bruttolohn einbehalten
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
~10,5 %
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Die Erbschaftsteuer wird auf Entitäts- oder Kantonsebene festgelegt, und enge Familienangehörige sind häufig befreit
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf Entitäts- oder Kantonsebene festgelegt
Sonstiges
Die Währung BAM ist an den Euro gekoppelt, und die Steuerregeln sind zwischen FBiH und RS aufgeteilt

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Bosnien und Herzegowina?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Bosnien und Herzegowina beträgt 10 %. Pauschal 10 % in beiden Entitäten, FBiH und Republika Srpska.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Bosnien und Herzegowina?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %.

Besteuert Bosnien und Herzegowina Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Besteuerung als gewöhnliches Einkommen mit 10 %.