Europa

Österreich: Steuern im Überblick

Dies ist ein Hochsteuersystem auf Basis der Ansässigkeit, mit einem Spitzensteuersatz von 55 % und einer pauschalen Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Eine Vermögensteuer und eine Erbschaftssteuer gibt es nicht.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
55 %
Körperschaftsteuer
23 %
Kapitalerträge
Auf Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapieren gilt ein pauschaler Satz von 27,5 % (KESt).
MwSt. / USt
20 %
Dividenden (QuSt.)
27,5 %
Zinsen (QuSt.)
0 %, bestimmte inländische Zinsen werden jedoch mit 25 % besteuert.
Lizenzgebühren (QuSt.)
20 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
~18,07 %
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
~21 %
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine. Die Erbschaftssteuer wurde 2008 abgeschafft, auf Schenkungen fällt jedoch Grunderwerbsteuer an.
Grundsteuer
Eine kommunale Grundsteuer, und sie ist niedrig.
Sonstiges
Eine Kommunalsteuer auf die Lohnsumme von 3 % sowie ein Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
Hinzurechnungsbesteuerung
Ja
CRS
Teilnehmend
Sonderregime
Expat-Vergünstigung, bekannt als Zuzugsbegünstigung.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Österreich?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Österreich beträgt 55 %. Der Tarif ist progressiv. Er beträgt 55 % oberhalb von EUR 1 Mio., befristet bis Ende 2026, 50 % ab rund EUR 105.000 und 48 % ab rund EUR 70.000.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Österreich?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 23 %.

Besteuert Österreich Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Auf Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapieren gilt ein pauschaler Satz von 27,5 % (KESt)..