Südostasien

Brunei: Steuern im Überblick

Es gibt keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine VAT. Erhoben wird allein die Körperschaftsteuer.

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
0 %
Körperschaftsteuer
18,5 %
Kapitalerträge
Keine
USt.
Keine
Dividenden (QuSt.)
0 %
Zinsen (QuSt.)
15 % für Nichtansässige.
Lizenzgebühren (QuSt.)
10 % für Nichtansässige.
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
8,5 %, bestehend aus TAP mit 5 % und SCP mit 3,5 %.
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
8,5 %, bestehend aus TAP mit 5 % und SCP mit 3,5 %.
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine
Grundsteuer
Eine Gebäude- und Grundsteuer, die lokal von den Gemeinderäten erhoben wird.

So funktioniert das System

Steuersystem
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (1)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Brunei?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Brunei beträgt 0 %. Auf Einkünfte von Privatpersonen wird keine Einkommensteuer erhoben, weder auf Arbeitslohn noch auf selbständige Tätigkeit, Dividenden oder Zinsen.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Brunei?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 18,5 %.

Besteuert Brunei Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Keine.