Südostasien
Brunei: Steuern im Überblick
Es gibt keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine VAT. Erhoben wird allein die Körperschaftsteuer.
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Zuletzt geprüft Juli 2026
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 0 %
- Körperschaftsteuer
- 18,5 %
- Kapitalerträge
- Keine
- USt.
- Keine
- Dividenden (QuSt.)
- 0 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 % für Nichtansässige.
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 10 % für Nichtansässige.
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 8,5 %, bestehend aus TAP mit 5 % und SCP mit 3,5 %.
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 8,5 %, bestehend aus TAP mit 5 % und SCP mit 3,5 %.
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Eine Gebäude- und Grundsteuer, die lokal von den Gemeinderäten erhoben wird.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (1)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Brunei?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Brunei beträgt 0 %. Auf Einkünfte von Privatpersonen wird keine Einkommensteuer erhoben, weder auf Arbeitslohn noch auf selbständige Tätigkeit, Dividenden oder Zinsen.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Brunei?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 18,5 %.
Besteuert Brunei Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Keine.