Ozeanien & Pazifik
Cookinseln: Steuern im Überblick
Ein Ansässigkeitssystem, das auf einer progressiven Einkommensteuer bis 30 %, einer Körperschaftsteuer von 20 % für Ansässige, 15 % Mehrwertsteuer und einem bekannten Offshore-Regime für Asset-Protection-Trusts beruht.
Wege nach Cookinseln
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 30 %Progressive Besteuerung, steuerfrei bis NZD 11.000, mit einem Spitzensatz von 30 % auf Einkommen über NZD 30.000.
- Körperschaftsteuer
- 20 %
- Kapitalerträge
- Keine (keine gesonderte Kapitalertragsteuer)
- USt.
- 15 %
- Dividenden (QuSt.)
- 15 % (5 % für Ansässige)
- Zinsen (QuSt.)
- 15 % (5 % für Ansässige)
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %, für Ansässige ermäßigt auf 5 %.
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 5 %, an den Cook Islands National Superannuation Fund.
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 5 %, an den Cook Islands National Superannuation Fund.
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht.
- Sonstiges
- Nicht ansässige Unternehmen zahlen eine Steuer von 28 %. Hinzu kommen Einfuhrabgaben und eine Ausreisesteuer.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Das eigentliche Produkt der Jurisdiktion ist das Vermögensschutzregime des International Trusts Act und kein persönliches Steuerregime. Lassen Sie sich die aktuellen Sätze direkt bestätigen. Zur persönlichen Besteuerung auf den Cookinseln wird nur wenig veröffentlicht.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.