Ozeanien & Pazifik

Cookinseln: Steuern im Überblick

Ein Ansässigkeitssystem, das auf einer progressiven Einkommensteuer bis 30 %, einer Körperschaftsteuer von 20 % für Ansässige, 15 % Mehrwertsteuer und einem bekannten Offshore-Regime für Asset-Protection-Trusts beruht.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Wege nach Cookinseln

Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
30 %
Körperschaftsteuer
20 %
Kapitalerträge
Keine (keine gesonderte Kapitalertragsteuer)
USt.
15 %
Dividenden (QuSt.)
15 % (5 % für Ansässige)
Zinsen (QuSt.)
15 % (5 % für Ansässige)
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %, für Ansässige ermäßigt auf 5 %.
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
5 %, an den Cook Islands National Superannuation Fund.
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
5 %, an den Cook Islands National Superannuation Fund.
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine
Grundsteuer
Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht.
Sonstiges
Nicht ansässige Unternehmen zahlen eine Steuer von 28 %. Hinzu kommen Einfuhrabgaben und eine Ausreisesteuer.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend
Sonderregime
Ein internationales bzw. Offshore-Regime für Asset-Protection-Trusts.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (1)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Cookinseln?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Cookinseln beträgt 30 %. Progressive Besteuerung, steuerfrei bis NZD 11.000, mit einem Spitzensatz von 30 % auf Einkommen über NZD 30.000.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Cookinseln?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 20 %.

Besteuert Cookinseln Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Keine (keine gesonderte Kapitalertragsteuer).