Südamerika
Ecuador: Steuern im Überblick
Es handelt sich um eine dollarisierte Volkswirtschaft, und Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert. Bereits im Ausland besteuerte ausländische Einkünfte sind steuerfrei. Hinzu kommt eine Steuer von 5 % auf Kapitalabflüsse ins Ausland.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 37 %
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- 10 % auf Gewinne aus Immobilien. Sonstige Gewinne werden als Einkommen besteuert.
- MwSt. / IVA
- 15 %
- Dividenden (QuSt.)
- Bis zu 25 % für Ansässige (rund 10 % bis 25 %). Nichtansässige zahlen 0 %, es sei denn, der Empfänger sitzt in einer Steueroase.
- Zinsen (QuSt.)
- 25 %, registrierte qualifizierende Auslandsdarlehen werden jedoch mit 0 % besteuert.
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 25 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 9,45 % (IESS).
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- ~11,15 %–12,15 % (IESS).
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Progressiv bis zu 37 %.
- Grundsteuer
- Kommunale Grundsteuer (predial).
- Sonstiges
- ISD-Steuer auf Kapitalabflüsse 5 %.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (1)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Ecuador?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Ecuador beträgt 37 %. Progressiv bis 37 %, wobei der Spitzensatz ab rund USD 110.000 gilt. Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert; bereits im Ausland besteuerte ausländische Einkünfte sind jedoch steuerfrei.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Ecuador?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Besteuert Ecuador Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: 10 % auf Gewinne aus Immobilien. Sonstige Gewinne werden als Einkommen besteuert..