Afrika

Ghana: Steuern im Überblick

Eine westafrikanische Volkswirtschaft mit 25 % Körperschaftsteuer, einem Spitzensatz von 35 % bei der Einkommensteuer und 15 % Mehrwertsteuer, auf die noch Abgaben für Gesundheit und Bildung aufgeschlagen werden.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
35 %
Körperschaftsteuer
25 %
Kapitalerträge
Gewinne aus Anlagevermögen werden als Einkommen besteuert (Spitzensatz 35 %), für bestimmte Gewinne kann jedoch ein Satz von 25 % gewählt werden.
MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT), zuzüglich der Abgaben NHIL 2,5 % und GETFund 2,5 %
15 %
Dividenden (QuSt.)
8 %
Zinsen (QuSt.)
8 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
5,5 % (SSNIT)
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
13 % (SSNIT)
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine. Schenkungen werden stattdessen als Einkommen besteuert.
Grundsteuer
Kommunale Grundsteuersätze, festgelegt von den Stadt- und Distriktverwaltungen.
Sonstiges
Mehrwertsteuerabgaben NHIL 2,5 % zuzüglich GETFund 2,5 %. Die COVID-Abgabe wurde mit der Reform 2026 abgeschafft. Für bestimmte Unternehmen gilt eine Wachstums- und Nachhaltigkeitsabgabe von 5 %.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (1)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Ghana?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Ghana beträgt 35 %. Progressiv. Der Spitzensatz von 35 % gilt oberhalb von rund GHS 20.000 zu versteuerndem Einkommen pro Monat.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Ghana?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.

Besteuert Ghana Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Gewinne aus Anlagevermögen werden als Einkommen besteuert (Spitzensatz 35 %), für bestimmte Gewinne kann jedoch ein Satz von 25 % gewählt werden..