Naher Osten
Iran: Steuern im Überblick
Das Steuersystem knüpft an die Ansässigkeit an. Die persönlichen Sätze sind progressiv bis 35 %, dazu kommen eine Körperschaftsteuer von 25 % und eine Mehrwertsteuer von 10 %.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 35 %
- Körperschaftsteuer
- 25 %
- Kapitalerträge
- Es gibt keine allgemeine Kapitalertragsteuer; auf Immobilienveräußerungen fällt jedoch eine Übertragungsteuer von 5 % an.
- MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT)
- 10 %
- Dividenden (QuSt.)
- Keine. Die Gewinne werden auf Ebene der Gesellschaft besteuert, Ausschüttungen sind steuerfrei.
- Zinsen (QuSt.)
- Unterschiedlich
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- Bis zu 25 %, für Nichtansässige auf Basis eines fiktiven Gewinns berechnet.
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 7 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 23 % (inkl. Arbeitslosenversicherung)
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Ja, progressiv je nach Erbenklasse.
- Grundsteuer
- Eine geringe jährliche Grundsteuer sowie eine Übertragungsteuer von 5 % bei Veräußerungen.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Iran?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Iran beträgt 35 %. Progressiv bis 35 %. Gehälter werden nach einer eigenen Staffel besteuert.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Iran?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %.
Besteuert Iran Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Es gibt keine allgemeine Kapitalertragsteuer; auf Immobilienveräußerungen fällt jedoch eine Übertragungsteuer von 5 % an..