Naher Osten
Bahrain: Steuern im Überblick
Es gibt weder eine Einkommensteuer für Privatpersonen noch eine allgemeine Körperschaftsteuer. Es gilt eine Mehrwertsteuer von 10 %, ab 2025 zudem eine Ergänzungssteuer von 15 % für multinationale Konzerne. Den Körperschaftsteuersatz von 46 % zahlen nur Öl- und Gasunternehmen.
Wege nach Bahrain
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 0 %Für natürliche Personen fällt keine Einkommensteuer an.
- Körperschaftsteuer
- 0 %; Öl- und Gasunternehmen zahlen jedoch 46 %, und ab 2025 gilt für große multinationale Konzerne eine inländische Mindeststeuer (Domestic Minimum Top-up Tax) von 15 %.
- Kapitalerträge
- Für Privatpersonen steuerfrei. Eine Kapitalertragsteuer für natürliche Personen existiert nicht.
- MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT)
- 10 %
- Dividenden (QuSt.)
- 0 %
- Zinsen (QuSt.)
- 0 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 0 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 8 % für Bahrainer und 1 % für Expats.
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 17 % für Bahrainer und 3 % für Expats.
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine. Die Nachlassverteilung folgt dem Scharia-Recht.
- Grundsteuer
- Eine jährliche Grundsteuer gibt es nicht; es fallen jedoch Übertragungs- und Registrierungsgebühren an.
- Sonstiges
- Ab 2025 gilt für große multinationale Konzerne eine inländische Mindeststeuer (Domestic Minimum Top-up Tax) von 15 %.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Nach dem Dekretgesetz 11/2024 gilt eine nationale Mindeststeuer von 15 % für multinationale Gruppen mit einem Umsatz von mindestens EUR 750 Mio., wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Für große Gruppen ist Bahrain keine Nullsteuerjurisdiktion mehr. Die Mehrwertsteuer liegt seit 2022 bei 10 %.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.