Naher Osten

Bahrain: Steuern im Überblick

Es gibt weder eine Einkommensteuer für Privatpersonen noch eine allgemeine Körperschaftsteuer. Es gilt eine Mehrwertsteuer von 10 %, ab 2025 zudem eine Ergänzungssteuer von 15 % für multinationale Konzerne. Den Körperschaftsteuersatz von 46 % zahlen nur Öl- und Gasunternehmen.

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen Zuletzt geprüft

Wege nach Bahrain

Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
0 %Für natürliche Personen fällt keine Einkommensteuer an.
Körperschaftsteuer
0 %; Öl- und Gasunternehmen zahlen jedoch 46 %, und ab 2025 gilt für große multinationale Konzerne eine inländische Mindeststeuer (Domestic Minimum Top-up Tax) von 15 %.
Kapitalerträge
Für Privatpersonen steuerfrei. Eine Kapitalertragsteuer für natürliche Personen existiert nicht.
MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT)
10 %
Dividenden (QuSt.)
0 %
Zinsen (QuSt.)
0 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
0 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
8 % für Bahrainer und 1 % für Expats.
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
17 % für Bahrainer und 3 % für Expats.
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine. Die Nachlassverteilung folgt dem Scharia-Recht.
Grundsteuer
Eine jährliche Grundsteuer gibt es nicht; es fallen jedoch Übertragungs- und Registrierungsgebühren an.
Sonstiges
Ab 2025 gilt für große multinationale Konzerne eine inländische Mindeststeuer (Domestic Minimum Top-up Tax) von 15 %.

So funktioniert das System

Steuersystem
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Sonderregime für Neuankömmlinge

Nach dem Dekretgesetz 11/2024 gilt eine nationale Mindeststeuer von 15 % für multinationale Gruppen mit einem Umsatz von mindestens EUR 750 Mio., wirksam für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Für große Gruppen ist Bahrain keine Nullsteuerjurisdiktion mehr. Die Mehrwertsteuer liegt seit 2022 bei 10 %.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (2)

Weitere Quellen

Ihre Steuersituation ist keine Fußnote zu Ihrem Umzug

Sie ist meist die größte Zahl in der Entscheidung. Bringen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Wohnsitzhistorie und Ihre Vermögensstruktur, und wir modellieren sie, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.