Zentral- und Südasien

Tadschikistan: Steuern im Überblick

Ein niedriger pauschaler Satz für natürliche Personen steht neben einem vergleichsweise hohen Unternehmensregime und hohen Sozialbeiträgen. Das Steuergesetzbuch wurde wiederholt neu gefasst; die aktuellen Sätze sollten daher vor jeder Verwendung überprüft werden.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
12 %
Körperschaftsteuer
18 %
Kapitalerträge
Besteuerung als gewöhnliches unternehmerisches oder persönliches Einkommen. Ein gesondertes Regime für Veräußerungsgewinne gibt es nicht.
MwSt. / MwSt.
14 %
Dividenden (QuSt.)
12 %
Zinsen (QuSt.)
12 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
1 %
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
20 %
Vermögensteuer
Keine.
Erbschaft / Nachlass
Keine.
Grundsteuer
Es gelten eine Grundsteuer auf Boden sowie eine Steuer auf unbewegliches Vermögen, bemessen nach Fläche und Kategorie.
Sonstiges
Für Produktionstätigkeiten gilt ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz. Historisch wurden eine Straßenbenutzungssteuer sowie verschiedene umsatzbezogene Abgaben erhoben.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Tadschikistan?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Tadschikistan beträgt 12 %. Auf das Arbeitseinkommen Ansässiger wird ein pauschaler Satz von 12 % erhoben. Nichtansässige werden auf Einkommen tadschikischer Herkunft mit 20 % besteuert.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Tadschikistan?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 18 %.

Besteuert Tadschikistan Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Besteuerung als gewöhnliches unternehmerisches oder persönliches Einkommen. Ein gesondertes Regime für Veräußerungsgewinne gibt es nicht..