Südeuropa
Vatikanstadt: Steuern im Überblick
Der kleinste souveräne Staat der Welt erhebt weder eine Einkommensteuer für natürliche Personen noch eine Körperschaftsteuer. Seine Finanzen beruhen auf Spenden, Museumseinnahmen und Kapitalerträgen statt auf Steuern.
Territorial
Zuletzt geprüft
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- KeineEine Einkommensteuer für natürliche Personen gibt es nicht. Beschäftigte des Heiligen Stuhls unterliegen mit ihren Gehältern keiner Einkommensteuer.
- Körperschaftsteuer
- Keine
- Kapitalerträge
- Eine Körperschaftsteuer gibt es nicht.
- USt.
- Keine
- Dividenden (QuSt.)
- Keine
- Zinsen (QuSt.)
- Keine
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- Keine
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- Keine
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- Keine
- Vermögensteuer
- Keine.
- Erbschaft / Nachlass
- Keine.
- Grundsteuer
- Keine Grundsteuer.
- Sonstiges
- Der Vatikan hat kein allgemeines Steuersystem. Er verwendet den Euro auf Grundlage eines Währungsabkommens mit der EU, ist aber kein EU-Mitglied. Der Aufenthalt ist auf Geistliche, die Schweizergarde und eine kleine Zahl von Amtsträgern beschränkt und steht Investoren nicht offen.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Territorial
- Ausländische Einkünfte
- Weitgehend nicht erfasst (Territorialprinzip)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
- Sonderregime
- Der Aufenthalt ist auf Geistliche, Schweizergardisten und bestimmte Amtsträger beschränkt. Einen Investoren- oder gewöhnlichen Aufenthaltsweg gibt es nicht.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.