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Vatikanstadt: Steuern im Überblick

Der kleinste souveräne Staat der Welt erhebt weder eine Einkommensteuer für natürliche Personen noch eine Körperschaftsteuer. Seine Finanzen beruhen auf Spenden, Museumseinnahmen und Kapitalerträgen statt auf Steuern.

Territorial Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
Keine
Körperschaftsteuer
Keine
Kapitalerträge
Eine Körperschaftsteuer gibt es nicht.
USt.
Keine
Dividenden (QuSt.)
Keine
Zinsen (QuSt.)
Keine
Lizenzgebühren (QuSt.)
Keine
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
Keine
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
Keine
Vermögensteuer
Keine.
Erbschaft / Nachlass
Keine.
Grundsteuer
Keine Grundsteuer.
Sonstiges
Der Vatikan hat kein allgemeines Steuersystem. Er verwendet den Euro auf Grundlage eines Währungsabkommens mit der EU, ist aber kein EU-Mitglied. Der Aufenthalt ist auf Geistliche, die Schweizergarde und eine kleine Zahl von Amtsträgern beschränkt und steht Investoren nicht offen.

So funktioniert das System

Steuersystem
Territorial
Ausländische Einkünfte
Weitgehend nicht erfasst (Territorialprinzip)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend
Sonderregime
Der Aufenthalt ist auf Geistliche, Schweizergardisten und bestimmte Amtsträger beschränkt. Einen Investoren- oder gewöhnlichen Aufenthaltsweg gibt es nicht.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Vatikanstadt?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Vatikanstadt beträgt Keine. Eine Einkommensteuer für natürliche Personen gibt es nicht. Beschäftigte des Heiligen Stuhls unterliegen mit ihren Gehältern keiner Einkommensteuer.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Vatikanstadt?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt Keine.

Besteuert Vatikanstadt Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Eine Körperschaftsteuer gibt es nicht..