Firmengründung Slowakei 2026: 10 % in der untersten Stufe und eine Reform im August
Firmengründung Slowakei: eine s.r.o. braucht EUR 5 000 Kapital und zahlt 10 % bis EUR 100 000 — plus Mindeststeuer und Registerreform im August 2026.
Die Slowakei hat 2025 eine gestaffelte Körperschaftsteuer eingeführt, die kleinen Gesellschaften 10 % gibt — im Euroraum wirklich wettbewerbsfähig. Sie hat zugleich eine Mindeststeuer eingeführt, die unabhängig vom Gewinn geschuldet wird, und im August 2026 tritt eine Handelsregisterreform in Kraft, die nicht ansässigen Gründern das Leben erschwert. Alle drei Tatsachen gehören in denselben Absatz.
Kurzfassung. Eine slowakische s.r.o. braucht EUR 5 000 Stammkapital mit einer Mindesteinlage von EUR 750 je Gesellschafter, und seit 2016 ist bei der Eintragung keine Bankbestätigung der Einzahlung erforderlich — eine schriftliche Erklärung des Kapitalverwalters genügt. Die Körperschaftsteuer ist gestaffelt: 10 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis EUR 100 000, 21 % von EUR 100 000 bis EUR 5 Millionen und 24 % darüber. Eine Mindestkörperschaftsteuer fällt unabhängig vom Gewinn an, von EUR 340 bis EUR 11 520 nach Umsatzstufe. Das Registergericht entscheidet bei vollständiger elektronischer Einreichung in etwa zwei bis fünf Arbeitstagen. Die Gerichtsgebühr beträgt EUR 220. Ein ansässiger Geschäftsführer ist nicht erforderlich.
So gründen Sie eine s.r.o.
- Namen reservieren, Gesellschaftsvertrag und Satzung beschliessen und den Geschäftsführer (konateľ) bestellen, mit beglaubigten Unterschriften.
- Gewerbeberechtigungen (živnostenské oprávnenie) für die beabsichtigten Tätigkeiten einholen und einen Sitz mit Zustimmung des Eigentümers sichern.
- Den elektronischen Eintragungsantrag mit qualifizierter elektronischer Signatur beim Registergericht einreichen und die Gerichtsgebühr von EUR 220 zahlen.
- Den Handelsregisterauszug erhalten, dann für Körperschaftsteuer und gegebenenfalls Mehrwertsteuer registrieren und ein Bankkonto eröffnen.
Die Einreichung über einen als Registrar handelnden Notar kostet stattdessen rund EUR 204,06.
Die elektronische Signatur ist die eigentliche Hürde
Alle Registereinreichungen sind elektronisch und müssen eine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS tragen. Für alle, die bereits im EU-Identitätssystem sind, ist das unkompliziert, für alle anderen umständlich.
Ein ausländischer Unterzeichner ohne qualifizierte Signatur braucht typischerweise apostillierte, beglaubigt ins Slowakische übersetzte Unterlagen sowie eine Vollmacht an einen lokalen Agenten. Die Staatsgebühr beträgt EUR 220; das Papier drumherum kostet ein Vielfaches und dauert weit länger.
Die Reform vom 17. August 2026
Eine bedeutende Handelsregisterreform tritt am 17. August 2026 in Kraft, und nicht ansässige Gründer sollten damit planen: verpflichtende elektronische Identitätsprüfung jedes Unterzeichners, engere Einreichungsfristen, höhere Gebühren — die Gerichtsgebühr wird mit rund EUR 270,60 zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben — und ein strengeres Sanktionsregime.
Wer nahe an diesem Datum gründet, sollte mit dem Berater klären, unter welches Regime die Einreichung fällt.
10 % sind echt, die Mindeststeuer auch
Die gestaffelten Sätze ab 2025, fortgeführt 2026, betragen 10 % bis EUR 100 000 steuerpflichtiges Einkommen, 21 % von EUR 100 000 bis EUR 5 Millionen und 24 % über EUR 5 Millionen. Für eine kleine profitable Gesellschaft ist die 10-Prozent-Stufe einer der besten Sätze im Euroraum.
Die Mindest- oder Alternativkörperschaftsteuer fällt unabhängig vom Gewinn an, von EUR 340 bis EUR 11 520 je nach Umsatzstufe. Eine verlustbringende Gesellschaft schuldet sie dennoch, und eine umsatzstarke Gesellschaft mit geringer Marge kann einen erheblichen Betrag schulden. Die reguläre Mehrwertsteuer beträgt 23 %.
Beachten Sie auch die oberste Stufe: Mit 24 % über EUR 5 Millionen ist die Slowakei für eine grosse Gesellschaft teurer als Tschechien.
Geschäftsführer, Kapital und Prüfung
Ein ansässiger Geschäftsführer ist nicht erforderlich. Der konateľ muss eine natürliche Person sein, ohne slowakisches Wohnsitz- oder EU-Staatsangehörigkeitserfordernis, und Gesellschafter können ausländische natürliche oder juristische Personen sein.
Die Kapitalanforderung von EUR 5 000 liegt zwischen der symbolischen tschechischen Krone und den EUR 10 000 Österreichs, und das Fehlen einer Bankbestätigungspflicht seit 2016 bedeutet, dass sie die Eintragung nicht blockiert.
Eine Prüfung greift nur bei Überschreiten von zwei von drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: Aktiva über EUR 1 000 000, Nettoumsatz über EUR 2 000 000 oder durchschnittlich 30 oder mehr Beschäftigte.
Für wen sich das wirklich eignet
Für Gründer, die eine kapitalarme, glaubwürdige EU- und Euroraum-Betriebsgesellschaft mit 10 % auf die ersten EUR 100 000 wollen und mit slowakischen Beglaubigungs-, Signatur- und Übersetzungsformalitäten umgehen können — oder die bereits im eIDAS-System sind, womit der grösste Teil der Reibung entfällt.
Für einen Gründer ausserhalb der EU, der die am wenigsten umständliche mitteleuropäische Gesellschaft sucht, ist Tschechien bei 21 % einfacher. Für den niedrigsten Satz unabhängig von Reibung erhebt Ungarn flach 9 %.
Die vollständige, datierte Referenz dazu: Firmengründung in Slovakia.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in der Slowakei?
Gestaffelt seit 2025 und fortgeführt 2026: 10 % auf steuerpflichtiges Einkommen bis EUR 100 000, 21 % von EUR 100 000 bis EUR 5 Millionen und 24 % über EUR 5 Millionen. Eine Mindest- oder Alternativkörperschaftsteuer fällt zudem unabhängig vom Gewinn an und reicht je nach Umsatzstufe von EUR 340 bis EUR 11 520, sodass auch eine verlustbringende Gesellschaft Steuern schuldet. Die reguläre Mehrwertsteuer beträgt 23 %. Die Struktur begünstigt bewusst kleine profitable Gesellschaften; mit 24 % liegt die oberste Stufe über den tschechischen flachen 21 %.
Wie viel Stammkapital braucht eine slowakische s.r.o.?
EUR 5 000 Stammkapital insgesamt, mit einer Mindesteinlage von EUR 750 je Gesellschafter. Seit 2016 ist bei der Eintragung keine Bankbestätigung der Einzahlung erforderlich — eine schriftliche Erklärung des Kapitalverwalters genügt —, sodass die Kapitalanforderung weder die Registereinreichung blockiert noch ein Bankkonto zur Voraussetzung macht. Damit liegt die Slowakei zwischen Tschechien mit einer symbolischen Krone Mindestkapital und Österreich, wo EUR 10 000 mit EUR 5 000 Bareinzahlung und Bankbestätigung verlangt werden.
Kann ein Ausländer eine slowakische Gesellschaft aus der Ferne gründen?
Ja, aber nicht nebenbei. Alle Registereinreichungen sind elektronisch und müssen eine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS tragen, was für Gründer innerhalb des EU-Identitätssystems unkompliziert und für alle anderen umständlich ist. Ein ausländischer Unterzeichner ohne qualifizierte Signatur braucht typischerweise apostillierte und beglaubigt ins Slowakische übersetzte Gründungsunterlagen sowie eine Vollmacht an einen lokalen Agenten. Die Staatsgebühr beträgt EUR 220, doch die Dokumentenvorbereitung kostet ein Vielfaches und bestimmt den Zeitplan.
Wie lange dauert eine Firmengründung in der Slowakei?
Das Registergericht entscheidet in etwa zwei bis fünf Arbeitstagen, sobald ein vollständiger elektronischer Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht ist. Das ist schnell. Die Vorlaufzeit liegt davor: Gewerbeberechtigungen einholen, einen Sitz mit Zustimmung des Eigentümers sichern, Unterschriften auf den Gründungsunterlagen beglaubigen lassen und, für Gründer ausserhalb der EU, Apostillen und beglaubigte slowakische Übersetzungen beschaffen. Diese vorbereitenden Schritte und nicht das Gericht bestimmen, wann die Gesellschaft tatsächlich existiert.
Was ändert sich im slowakischen Handelsregister am 17. August 2026?
Es tritt eine umfassende Reform in Kraft, die Kosten erhöht und das Verfahren verschärft. Sie führt eine verpflichtende elektronische Identitätsprüfung jedes Unterzeichners ein, verkürzt Einreichungsfristen, erhöht Gebühren — die Gerichtsgebühr wird mit rund EUR 270,60 zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber derzeit EUR 220 angegeben — und verschärft das Sanktionsregime. Insbesondere nicht ansässige Gründer sollten nach diesem Datum mehr Zeit und Kosten einplanen. Wer nahe am Übergang gründet, sollte mit dem Berater klären, unter welches Regime die Einreichung fällt.
Brauche ich einen ansässigen Geschäftsführer in der Slowakei?
Nein. Der Geschäftsführer, der konateľ, muss eine natürliche Person sein, doch es gibt weder ein slowakisches Wohnsitzerfordernis noch ein EU-Staatsangehörigkeitserfordernis, sodass ein nicht ansässiger Ausländer die Rolle übernehmen kann. Gesellschafter können ausländische natürliche oder juristische Personen sein. Die praktischen Beschränkungen sind verfahrensrechtlich und nicht persönlich: Jeder Unterzeichner braucht entweder eine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS oder apostillierte, beglaubigt übersetzte Unterlagen mit Vollmacht an einen lokalen Agenten, und ab dem 17. August 2026 wird die elektronische Identitätsprüfung der Unterzeichner verpflichtend.

Verfolgt, wo das Geld einer Familie beim Umzug tatsächlich landet — und wo eben still nicht.
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