Europa · Firmengründung
Firmengründung in Slowakei
Passend für Gründer, die eine glaubwürdige Betriebsgesellschaft in EU und Eurozone mit geringem Kapital wollen. Sie sollten bereit sein, slowakische Beurkundungs-, Signatur- und Übersetzungsformalien zu bewältigen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spoločnosť s ručením obmedzeným, s.r.o.) — das Standardvehikel für ausländische Gründer; 1 bis 50 Gesellschafter, Haftung auf die Einlagen beschränkt.
- Körperschaftsteuer
- Gestaffelte Körperschaftsteuer (ab 2025, fortgeführt 2026): 10% auf zu versteuerndes Einkommen bis 100.000 EUR, 21% von 100.000 bis 5 Mio. EUR, 24% darüber. Zusätzlich gilt unabhängig vom Gewinn eine Mindest- beziehungsweise Alternativkörperschaftsteuer, je nach Umsatzband von 340 bis 11.520 EUR. Regelsatz der Umsatzsteuer 23%.
- Gründungsdauer
- ~2–5 Werktage beim Registergericht, sobald eine vollständige elektronische Einreichung vorliegt; rechnen Sie zusätzlichen Vorlauf für die Gewerbeberechtigung sowie Apostille und Übersetzung ausländischer Unterlagen ein.
- Mindestkapital
- 5.000 EUR insgesamt, mit einer Mindesteinlage von 750 EUR je Gesellschafter. Seit 2016 ist bei der Eintragung keine Bankbestätigung der Einzahlung mehr nötig — eine schriftliche Erklärung des Kapitalverwalters genügt.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Kein ansässiger Geschäftsführer erforderlich. Der Geschäftsführer (konateľ) muss eine natürliche Person sein; eine slowakische Ansässigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit ist nicht verlangt. Gesellschafter dürfen ausländische natürliche oder juristische Personen sein.
- Prüfung
- Abschlussprüfung nur, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei Schwellen überschreitet: Bilanzsumme über 1.000.000 EUR, Nettoumsatz über 2.000.000 EUR, durchschnittlich mindestens 30 Beschäftigte. Die meisten kleinen s.r.o. sind befreit.
- Gründung aus der Ferne
- Aus der Ferne machbar, aber nicht nebenbei: Alle Registereingaben sind elektronisch und müssen eine qualifizierte elektronische Signatur (eIDAS) tragen. Gründungsunterlagen brauchen beglaubigte Unterschriften; ausländische Unterzeichner ohne eIDAS-Signatur nutzen typischerweise apostillierte, beglaubigt ins Slowakische übersetzte Unterlagen und eine Vollmacht an einen örtlichen Vertreter.
- Staatliche Gebühr
- Gerichtsgebühr 220 EUR für die elektronische Eintragung der s.r.o. (der einzige Weg; Satz seit 1. April 2024); rund 204,06 EUR bei Einreichung über einen als Registerführer handelnden Notar. Ein neues Handelsregisterregime ab dem 17. August 2026 erhöht die Kosten (die Gerichtsgebühr wird mit rund 270,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer berichtet).
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine glaubwürdige Betriebsgesellschaft in EU und Eurozone mit geringem Kapital wollen. Sie sollten bereit sein, slowakische Beurkundungs-, Signatur- und Übersetzungsformalien zu bewältigen.
Der Ablauf
- Den Namen reservieren, Gesellschaftsvertrag und Satzung abstimmen und die Geschäftsführer bestellen, mit beglaubigten Unterschriften.
- Die Gewerbeberechtigungen (živnostenské oprávnenie) für die vorgesehenen Tätigkeiten einholen und einen Sitz mit Zustimmung des Eigentümers sichern.
- Den elektronischen Eintragungsantrag mit qualifizierter elektronischer Signatur beim Registergericht einreichen und die Gerichtsgebühr von 220 EUR zahlen.
- Den Auszug aus dem Handelsregister erhalten, danach die Körperschaftsteuer (und gegebenenfalls die Umsatzsteuer) anmelden und ein Bankkonto eröffnen.
Was schiefgehen kann
- Zum 17. August 2026 tritt eine große Reform in Kraft: verpflichtende Prüfung der elektronischen Identität jedes Unterzeichners, engere Einreichungsfristen, höhere Gebühren und ein strengeres Sanktionsregime — nichtansässige Gründer sollten nach diesem Datum mehr Zeit und Kosten einplanen.
- Der genannte niedrige Satz von 10% ist attraktiv, doch die Mindestkörperschaftsteuer bedeutet, dass die Gesellschaft auch im Verlustjahr Steuer schuldet, und der Spitzensatz von 24% greift oberhalb von 5 Mio. EUR.
- Die Einrichtung für einen Gründer außerhalb der EU verlangt fast immer Apostillen, beglaubigte slowakische Übersetzungen und entweder eine qualifizierte eIDAS-Signatur oder eine Vollmacht vor Ort — der Papierkram, nicht die staatliche Gebühr, treibt Kosten und Zeitplan.
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Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Slowakische Staatsbürgerschaft für Nachkommen (Änderung von 2022)
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