China · Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
K-Visum (junge Talente aus Wissenschaft und Technik)
Seit dem 1. Oktober 2025 in Kraft nach überarbeiteten Ein- und Ausreisebestimmungen. Es handelt sich um eine neue Visumkategorie, nicht um einen Weg zum Aufenthalt oder zum Daueraufenthalt. Der Start löste im Inland erhebliche nationalistische Gegenreaktionen aus, und das bleibt ein akutes politisches Risiko.
Das K-Visum zielt direkt auf die MINT-Talente, die die strenger werdende US-Politik beim H-1B verdrängt hat. Sein Alleinstellungsmerkmal ist, dass für die Einreise kein Arbeitgeber als Sponsor nötig ist. Es ist kein Vermögens- oder Aufenthaltsprodukt. Für die UHNW-Planung ist es nur insofern relevant, als es zeigt, wohin China beim Thema Talent steuert.
Qualifizierende Wege
Offen für Absolventen mit einem Bachelorabschluss oder höher von anerkannten Universitäten oder Forschungseinrichtungen in MINT-Fächern sowie für Personen, die bereits in Forschung oder Lehre an solchen Einrichtungen tätig sind. Für die Einreise ist kein Arbeitgeber als Sponsor erforderlich.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Es gelten die üblichen Visumgebühren. Eine Investition ist nicht erforderlich.
- Art des Wegs
- Über Qualifikation
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Dies ist eine neue Kategorie, daher haben sich noch keine Bearbeitungsnormen herausgebildet.)
- Physische Anwesenheit
- Es wird ein Einreisevisum erteilt. Die Aufenthaltsbedingungen hängen davon ab, was der Inhaber danach tut.
- Familie
- Für diese Kategorie nicht klar geregelt
- Daueraufenthalt
- Direkt keiner. Inhaber eines K-Visums müssen sich gesondert über einen Daueraufenthaltsweg qualifizieren.
- Staatsbürgerschaft
- Realistisch keiner.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Ein Bachelorabschluss oder höher in einem MINT-Fach von einer anerkannten Universität oder Forschungseinrichtung, oder eine laufende Tätigkeit in Forschung oder Lehre an einer solchen Einrichtung.Für die Einreise ist kein Arbeitgeber als Sponsor erforderlich.
- Dies ist eine Visumkategorie, kein Daueraufenthalt. Inhaber müssen sich weiterhin gesondert über einen Daueraufenthaltsweg qualifizieren, der äußerst restriktiv ist.
- Es ist sehr neu. Es gilt erst seit dem 1. Oktober 2025, und eine gefestigte Praxis gibt es noch nicht.
- Der Start erzeugte im Inland erheblichen nationalistischen Widerstand gegen die Aufnahme ausländischer Arbeitskräfte. Kategorien, die gegen solchen Gegenwind eingeführt werden, können still und leise eingeengt werden.
- Sobald Sie in China steuerlich ansässig sind, gelten die Sechs-Jahres-Regel und die Welteinkommensbesteuerung, unabhängig von der Visumkategorie.