Asien · Südostasien

Philippinen

Der um eine Größenordnung günstigste Ersatz für einen Daueraufenthalt in Asien, mit echter territorialer Besteuerung für ansässige Ausländer. Zudem wurde das Programm gerade so reformiert, dass es ab 40 Jahren offensteht.

Zuletzt geprüft Juli 202668 visumfreie Ziele

Häufige Fragen

Stimmt es, dass das Rentnervisum der Philippinen jetzt bereits ab 40 Jahren offensteht?

Ja. Im Rahmen des Expanded SRRV Programme ist das Mindestalter mit Wirkung zum 1. September 2025 von 50 auf 40 Jahre gesenkt worden. Die Altersgruppe 40 bis 49 erfordert eine Einlage von USD 25.000 bei Vorliegen einer anerkannten Rente oder USD 50.000 ohne Rente. Die Gruppe ab 50 erfordert USD 15.000 mit Rente, dazu den Nachweis von mindestens USD 800 im Monat für Alleinstehende bzw. USD 1.000 im Monat mit Angehörigen, oder USD 30.000 ohne Rente. Die Reform hat zudem die Kategorien SRRV Smile und Human Touch abgeschafft, die Freigabe durch das Bureau of Immigration verbindlich gemacht und die Bearbeitungsgebühr für den Hauptantragsteller von USD 1.400 auf USD 1.500 erhöht.

Ist das SRRV wirklich die günstigste Aufenthaltsberechtigung in Asien?

Preislich ja, und zwar um eine Größenordnung. Für eine rückzahlbare Einlage von USD 15.000 bis 50.000 und ohne Mindestaufenthalt gewährt das SRRV ein unbefristetes Aufenthaltsvisum zur mehrfachen Einreise. Es ist faktisch dauerhaft, solange die Einlage aufrechterhalten wird, und diese Einlage lässt sich in qualifizierende philippinische Investitionen umwandeln. Für eine Familie, die eine günstige Aufenthaltsberechtigung mit geringen Auflagen in Asien sucht, kommt preislich nichts anderes auch nur in die Nähe.

Muss ich auf den Philippinen leben, um das SRRV zu behalten?

Nein. Das SRRV kennt keine Mindestaufenthaltspflicht und bleibt unbefristet gültig, solange die Einlage bestehen bleibt. Das ist zusammen mit der für ausländische Ansässige tatsächlich territorialen Besteuerung der eigentliche Reiz. Die Einlage muss allerdings bei einer akkreditierten philippinischen Bank verbleiben und wird erst bei Rückgabe des Visums freigegeben; Sie tragen also die gesamte Haltedauer über das Kreditrisiko einer philippinischen Bank.

Besteuern die Philippinen mein weltweites Einkommen?

Nein, nicht bei ausländischen Ansässigen. Das ist der entscheidende Punkt. Ausländische Ansässige und im Ausland lebende philippinische Staatsbürger werden nur mit Einkünften aus philippinischer Quelle besteuert. Nur philippinische Staatsbürger mit Wohnsitz auf den Philippinen werden mit ihrem Welteinkommen besteuert. Damit sind die Philippinen für ausländische Ansässige tatsächlich territorial. Der Spitzensatz der Einkommensteuer liegt bei 35 % auf Einkommen über PHP 8 Mio., er erfasst aber nur Ihre Einkünfte aus philippinischer Quelle.

Gibt es eine Erbschaftsteuer, und erfasst sie mein weltweites Vermögen?

Die Nachlasssteuer beträgt pauschal 6 % auf den Nettonachlass, was nach jedem Maßstab niedrig ist. Bei Ansässigen gilt sie jedoch für das weltweite Vermögen. Eine vermögende Familie, die eine philippinische Aufenthaltsberechtigung annimmt, sollte daher vor der Entscheidung klären, ob diese 6 % ihren globalen Nachlass erfassen. Der Satz ist niedrig, aber die Bemessungsgrundlage kann größer ausfallen als erwartet. Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Darf ich mit dem SRRV arbeiten oder Grundeigentum erwerben?

Nicht unmittelbar. Das SRRV verschafft Ihnen ein Aufenthaltsrecht, kein Arbeitsrecht. Für eine Erwerbstätigkeit brauchen Sie eine gesonderte Alien Employment Permit. Und Ausländer dürfen auf den Philippinen kein Grundeigentum halten. Sie sind auf Eigentumswohnungen beschränkt, vorbehaltlich einer Ausländerquote von 40 % je Gebäude, oder auf langfristige Pachtverträge.

Kann ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten, und könnte ich mich einbürgern lassen?

Ja, was die doppelte Staatsbürgerschaft angeht. Die Philippinen lassen sie zu, insbesondere für gebürtige Filipinos, die ihre Staatsbürgerschaft wiedererlangen. Eine Einbürgerung ist möglich, setzt aber zehn Jahre Aufenthalt voraus, in bestimmten Fällen auf fünf Jahre verkürzbar, und wird von SRRV-Inhabern, die bereits ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, nur selten verfolgt. Für die meisten ist das SRRV selbst das Ziel und keine Zwischenstufe.

Welche Risiken birgt das SRRV angesichts seiner Vorgeschichte?

Die PRA hat die Bedingungen des Programms wiederholt geändert. 2013 wurden die Einlagen angehoben, Kategorien wurden geschlossen, und 2025 folgte eine erneute Umstrukturierung. Bestandsinhaber genossen bisher in aller Regel Bestandsschutz, garantiert ist das jedoch nicht. Die seit September 2025 verpflichtende BI-Freigabe fügt einen zusätzlichen Schritt und eine Fehlerquelle hinzu, die es zuvor nicht gab. Sie dürfte zudem die historisch zügige Bearbeitung verlängern.

Steuerliche Situation

Einkommensteuer (Spitze)
Spitzensteuersatz von 35 % auf Einkommen über PHP 8 Mio.
Kapitalerträge
15 % auf Nettogewinne aus nicht notierten inländischen Anteilen; 0,6 % Börsenumsatzsteuer auf Verkäufe notierter Aktien; 6 % auf den Bruttoverkaufspreis oder den Verkehrswert von Grundeigentum
Vermögensteuer
keine
Erbschaftsteuer
6 % pauschale Nachlasssteuer auf den Nettonachlass. Das ist niedrig, gilt aber für das weltweite Vermögen von Ansässigen (siehe watchOuts).
Sonderregime
Ansässige Ausländer und nicht ansässige Staatsangehörige werden nur auf Einkünfte aus philippinischen Quellen besteuert. Nur philippinische Staatsangehörige mit Wohnsitz auf den Philippinen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Damit sind die Philippinen für ausländische Ansässige wirklich territorial.
Territorial
Ja, ausländische Einkünfte grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

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