Asien · Südostasien

Thailand

Ein Visum über zehn Jahre, eine hervorragende Lebensqualität und ein Steuerregime, das innerhalb von drei Jahren zweimal seine Meinung geändert hat. Die gesetzliche Befreiung ausländischer Einkünfte beim LTR-Visum ist der einzige Grund, warum eine vermögende Familie sich Thailand ansehen sollte, statt einen Bogen darum zu machen.

Zuletzt geprüft Juli 202680 visumfreie Ziele

Häufige Fragen

Hat Thailand die Besteuerung ausländischer Einkünfte geändert?

Ja, und die Änderung gilt bereits. Die Verwaltungsanweisung Por. 161/2566 beendete zum 1. Januar 2024 die frühere Aufschubregel. Ins Land überwiesene ausländische Einkünfte werden nun im Jahr der Überweisung besteuert, unabhängig davon, wann sie erzielt wurden, mit Sätzen bis 35 %. Steuerlich ansässig werden Sie durch 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr. Eine Betragsgrenze gibt es nicht, allein die Anwesenheit löst aus. Por. 162/2566 nahm anschließend Einkünfte aus, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden: Sie bleiben bei Überweisung dauerhaft steuerfrei — ein endlicher, aber wertvoller Bestand für langjährige Ansässige, sofern er auf einem getrennten, belegten Konto geführt wird.

Ist die zweijährige Überweisungsbefreiung in Thailand jetzt Gesetz?

Nein. Das ist ein verbreiteter und teurer Irrtum. Die vielfach berichtete Zweijahresbefreiung wurde 2025 entworfen, jedoch nie vom Kabinett gebilligt, nie vom Staatsrat geprüft und nie im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Auflösung des Repräsentantenhauses vor der Parlamentswahl im Februar 2026 stoppte sie, bevor sie weiterkommen konnte. Im Juli 2026 ist sie kein geltendes Recht. Einige Familien haben Mittel in der Annahme überwiesen, sie sei beschlossen — diese Überweisungen sind steuerpflichtig. Jeder Berater, der Ihnen sagt, binnen zwei Jahren überwiesene Einkünfte seien nun befreit, irrt schlicht.

Was ist das LTR-Visum, und warum ist es steuerlich wichtig?

Das Long-Term-Resident-Visum ist das einzige thailändische Instrument, das das Überweisungsproblem löst. Das Königliche Dekret Nr. 743 befreit LTR-Inhaber der Kategorien Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand von der thailändischen Steuer auf nach Thailand überwiesene ausländische Einkünfte — genau die Belastung, die Por. 161/2566 für alle anderen geschaffen hat. Eine in Thailand ansässige Familie ohne LTR zahlt auf Überweisungen bis zu 35 %. Dieselbe Familie mit LTR zahlt nichts. Diese eine Tatsache wiegt für eine vermögende Familie in Thailand schwerer als jede andere Erwägung.

Wie qualifiziere ich mich für das LTR als Wealthy Global Citizen?

Seit der BOI-Bekanntmachung Por. 3/2568 vom 4. Februar 2025 ist die Voraussetzung rein vermögensbezogen: Sie brauchen mindestens USD 1 Mio. Gesamtvermögen, davon mindestens USD 500.000 in Thailand investiert. Das können thailändische Staatsanleihen mit mindestens fünf Jahren Restlaufzeit, Anteile an thailändischen oder an der SET notierten Gesellschaften oder thailändische Immobilien sein. Das frühere Erfordernis von USD 80.000 Jahreseinkommen ist entfallen. Ein Haken: Das BOI schließt Kryptowährungen, Token, Goldfutures, Kunst, Uhren und Schmuck vom Vermögenstest über USD 1 Mio. ausdrücklich aus. Eine kryptolastige Bilanz qualifiziert also nicht.

Muss ich in Thailand leben, um das LTR zu behalten?

Nein. Für den Erhalt des Visums ist kein Mindestaufenthalt vorgeschrieben. Die Steuerbefreiung greift allerdings erst, wenn Sie 180 Tage oder mehr in Thailand verbringen und steuerlich ansässig werden — was der eigentliche Zweck des Visums ist. Es läuft zehn Jahre, ausgestellt als 5+5. Für die zweiten fünf Jahre müssen Sie die Kriterien weiterhin erfüllen, ein Absinken des Vermögens unter USD 1 Mio. zum Verlängerungszeitpunkt ist also ein reales Risiko. Thailändische Einkünfte, etwa Miete aus einer thailändischen Eigentumswohnung oder Gehalt mit Arbeitserlaubnis, bleiben unabhängig davon mit bis zu 35 % steuerpflichtig.

Welche LTR-Kategorie sollte eine remote arbeitende Führungskraft wählen?

Work-from-Thailand ist das stärkste Fernarbeitsvisum Asiens. Es läuft zehn Jahre, verlangt keine Arbeitserlaubnis und bringt die Befreiung ausländischer Einkünfte nach dem Königlichen Dekret 743 mit. Voraussetzung sind USD 80.000 durchschnittliches Jahreseinkommen der letzten zwei Jahre, und Ihr Arbeitgeber muss börsennotiert sein oder als privates Unternehmen seit mindestens drei Jahren mit über USD 50 Mio. Umsatz tätig sein. Freiberufler und Inhaber kleiner Gesellschaften qualifizieren also unabhängig vom Einkommen nicht. Vorsicht bei der Kategorie Highly-Skilled Professional: Sie wirbt mit einem pauschalen Satz von 17 %, ist aber von der Befreiung nach Dekret 743 nicht erfasst. Die falsche Kategorie zu wählen, kann hier teuer werden.

Lohnt sich die Thailand Privilege Card (früher Elite)?

Das hängt davon ab, was Sie wollen. Privilege ist im Kern ein bezahltes Langzeit-Touristenvisum mit Concierge-Service. Es ist der einfachste Weg, langfristig in Thailand zu leben, ohne Einkommens-, Vermögens- oder Beschäftigungstest, mit Mitgliedsbeiträgen von THB 650.000 (Bronze) bis THB 5 Mio. (Reserve). Für Ihre Steuerlage bringt es jedoch nichts: Anders als das LTR trägt es keine Befreiung nach Dekret 743. Ein Mitglied, das 180 Tage oder mehr bleibt, wird steuerlich ansässig und ist der Überweisungsregel voll ausgesetzt. Für eine vermögende Familie ist das LTR fast immer die richtige Wahl, Privilege die Rückfallebene. Bronze soll zum 30. September 2026 eingestellt werden.

Führen diese Visa zu Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft in Thailand?

Kaum. Weder das LTR noch Privilege führen zum Daueraufenthalt. Die thailändische Niederlassungserlaubnis ist ein gesondertes, kontingentiertes Verfahren und setzt drei aufeinanderfolgende Jahre mit Verlängerungen voraus. Die Einbürgerung verlangt die Niederlassungserlaubnis plus fünf Jahre, Thaikenntnisse einschließlich des Singens der National- und der Königshymne sowie ein erhebliches Maß behördlichen Ermessens. Dies sind Instrumente für langfristigen Aufenthalt und Steueransässigkeit, keine Wege zum thailändischen Pass. Mehrstaatigkeit lässt Thailand allerdings zu.

Steuerliche Situation

Einkommensteuer (Spitze)
Spitzensteuersatz von 35 % auf Einkommen über THB 5 Mio.
Kapitalerträge
Wird als gewöhnliches Einkommen zu progressiven Sätzen von bis zu 35 % besteuert. Gewinne aus an der SET notierten Aktien, die über die Börse verkauft werden, sind für natürliche Personen steuerfrei.
Vermögensteuer
Keine. Eine Grund- und Gebäudesteuer wird zu niedrigen Sätzen erhoben.
Erbschaftsteuer
5 % für Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, 10 % für alle übrigen, auf den ererbten Wert über THB 100 Mio. Ehepartner sind befreit. Im regionalen Vergleich niedrig.
Sonderregime
Ein auf Überweisungen abstellendes System für ausländische Einkünfte, seit dem 1. Januar 2024 spürbar verschärft. Siehe den eigenen Eintrag dazu. Inhaber eines LTR-Visums in drei der vier Kategorien sind nach dem Königlichen Dekret Nr. 743 von der Steuer auf überwiesene ausländische Einkünfte befreit.
Territorial
Nein, Welteinkommen wird besteuert
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

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