Offshore · Firmengründung

Firmengründung in Antigua und Barbuda

Für ausländische Gründer, die ein kostengünstiges, steuerneutrales Holding- oder internationales Handelsvehikel wollen und vollständig außerhalb von Antigua und Barbuda tätig sind. Rechnen Sie mit der üblichen Offshore-Reibung bei Banking und Reputation.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
International Business Corporation (IBC) — das Haftungsbeschränkungsvehikel des International Business Corporations Act, CAP 222, das ausländische Gründer für Geschäfte außerhalb des Landes nutzen
Körperschaftsteuer
0% auf ausländische Erträge einer IBC, die ausschließlich außerhalb von Antigua und Barbuda tätig ist (der inländische Körperschaftsteuersatz beträgt 25%). Die Befreiung erfasst Einkünfte, Veräußerungsgewinne, Dividenden, Zinsen und Quellensteuer; sie hängt davon ab, sich aus der lokalen Wirtschaft herauszuhalten, und die Behandlung steht unter Druck von EU und OECD — prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich darauf verlassen. Stand 2026.
Gründungsdauer
~3–7 Werktage (Namensfreigabe ~2–4 Tage, danach Gründungsbescheinigung ~3–5 Tage); die FSRC nennt eine Gründung binnen 24 Stunden über einen Agenten als möglich, realistisch sind 5–7 Tage
Mindestkapital
Kein gesetzliches Minimum. Mindestens eine Aktie muss ausgegeben werden; IBCs werden üblicherweise mit einem genehmigten Kapital von 50.000 USD aufgesetzt, um in das niedrigste Jahresgebührenband zu fallen
Ansässiger Geschäftsführer
Nicht erforderlich. Mindestens ein Direktor; juristische Personen und Treuhänder als Direktoren sind zulässig, ohne Ansässigkeits- oder Staatsangehörigkeitspflicht. Zu beachten: Die Satzung muss von zwei Gründungsbeteiligten unterzeichnet werden, von denen einer ein in Antigua und Barbuda praktizierender Rechtsanwalt sein muss, und ein örtlich lizenzierter Registered Agent ist zwingend
Prüfung
Für eine IBC, die ausschließlich außerhalb von Antigua und Barbuda tätig ist, weder Abschlussprüfung noch Einreichung geprüfter Abschlüsse oder Steuererklärungen; ordnungsgemäße Buchführungsunterlagen sind dennoch zu führen
Gründung aus der Ferne
Ja — vollständig aus der Ferne über einen von der FSRC lizenzierten Registered Agent; ein Besuch ist nicht erforderlich. Verlangt wird die vollständige KYC- und Sorgfaltsprüfung zu wirtschaftlich Berechtigten, Direktoren und Gesellschaftern (beglaubigter Reisepass, Adressnachweis, Mittelherkunft) — sie ist der eigentliche Engpass
Staatliche Gebühr
Bescheidene staatliche Gebühr nach dem Tarif der FSRC — die anfängliche IBC-Eintragung kostet rund 300 USD, dazu eine jährliche Lizenz- beziehungsweise Staatsabgabe ab 300 USD (350 USD bei Aktien ohne Nennwert, 1.000 USD, wenn das Stammkapital 50.000 USD übersteigt) sowie rund 100 USD für die Einreichung der Jahresmeldung. Kosten für Registered Agent und Sitz sind gesondert und machen den größten Teil des Marktpreises von rund 1.500 USD und mehr aus
Am besten für
Für ausländische Gründer, die ein kostengünstiges, steuerneutrales Holding- oder internationales Handelsvehikel wollen und vollständig außerhalb von Antigua und Barbuda tätig sind. Rechnen Sie mit der üblichen Offshore-Reibung bei Banking und Reputation.

Der Ablauf

  1. Einen von der FSRC lizenzierten Registered Agent mandatieren und KYC und Sorgfaltsprüfung zu allen wirtschaftlich Berechtigten, Direktoren und Gesellschaftern abschließen
  2. Den vorgesehenen Gesellschaftsnamen der FSRC zur Genehmigung vorlegen (rund 2–4 Werktage)
  3. Die Articles of Incorporation in dreifacher Ausfertigung zusammen mit dem Antrag auf International Business Charter einreichen — unterzeichnet von zwei Gründungsbeteiligten, von denen einer ein in Antigua und Barbuda praktizierender Rechtsanwalt sein muss
  4. Die Gründungsbescheinigung erhalten, die staatlichen und Lizenzgebühren zahlen, danach Direktoren bestellen, Anteile ausgeben und die Satzung beschließen
Was schiefgehen kann
  • Sie können nicht selbst einreichen: Ein vor Ort lizenzierter Registered Agent und ein in Antigua und Barbuda praktizierender Rechtsanwalt als einer der beiden Gründungsbeteiligten sind beide zwingend, Gebühren Dritter sind also unvermeidbar.
  • Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn die IBC ausschließlich außerhalb von Antigua und Barbuda tätig ist — sie darf dort weder Geschäfte machen noch Immobilien halten — und das Offshore-Steuerregime steht unter anhaltendem Substanz- und Transparenzdruck von EU und OECD, prüfen Sie also den aktuellen Stand, statt auf eine festgeschriebene Befreiung über 50 Jahre zu vertrauen.
  • Antigua und Barbuda ist eine kleine Offshore-Jurisdiktion mit einem belasteten Ruf und CRS- und Geldwäschemeldungen; Bankkonten zu eröffnen und die Sorgfaltsprüfung von Geschäftspartnern zu bestehen kann langwierig sein und ist der praktische Engpass, nicht die Gründung selbst.

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