Offshore · Firmengründung
Firmengründung in British Virgin Islands
Ein Holding-, Vermögenshalte- und Joint-Venture-Vehikel für grenzüberschreitende Strukturen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- BVI Business Company (BC), typischerweise eine auf Anteile beschränkte Gesellschaft («Ltd»)
- Körperschaftsteuer
- 0% — keine Körperschaft-, Einkommen-, Kapitalertrag-, Quellen- oder Umsatzsteuer; für «einschlägige Tätigkeiten» gelten die Substanzregeln
- Gründungsdauer
- 1–3 Werktage, nach Einreichung oft binnen 24–48 Stunden
- Mindestkapital
- Keines; üblich sind 50.000 Aktien ohne Nennwert
- Ansässiger Geschäftsführer
- Nicht erforderlich; zwingend sind jedoch ein auf den BVI lizenzierter Registered Agent und ein Sitz vor Ort
- Prüfung
- Für Standardgesellschaften nicht erforderlich (eine einfache jährliche Finanzaufstellung geht an den Registered Agent); regulierte Fonds, Banken und Versicherer sind prüfungspflichtig
- Gründung aus der Ferne
- Ja, vollständig aus der Ferne über einen BVI-Registered-Agent
- Staatliche Gebühr
- 550 USD für die Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu 50.000 Aktien (1.350 USD darüber); jährliche Verlängerung 550 USD; dazu 125 USD für die Meldung der wirtschaftlichen Berechtigung bei Neugründungen (Stand 2026)
- Am besten für
- Ein Holding-, Vermögenshalte- und Joint-Venture-Vehikel für grenzüberschreitende Strukturen.
Der Ablauf
- Einen auf den BVI lizenzierten Registered Agent mandatieren und den Namen über das Registersystem VIRRGIN freigeben beziehungsweise reservieren lassen
- Gründungsvertrag und Satzung vorbereiten und KYC und Sorgfaltsprüfung zu Direktoren, Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten abschließen
- Der Registered Agent reicht die Gründung beim Registry of Corporate Affairs ein; die Gründungsbescheinigung ergeht typischerweise binnen 1–2 Tagen
- Geschäftsleiter bestellen, Anteile ausgeben (üblich 50.000 ohne Nennwert) und die Register der Direktoren und Gesellschafter führen
- Angaben zu wirtschaftlicher Berechtigung und Direktoren binnen 30 Tagen über den Agenten beim Registrar einreichen
- Die Einstufung nach den Substanzregeln bestätigen und ein Bankkonto eröffnen
Was schiefgehen kann
- Wirtschaftliche Substanz: Rechtsträger mit einer einschlägigen Tätigkeit müssen binnen sechs Monaten nach Geschäftsjahresende über den Registered Agent einen jährlichen Substanzbericht einreichen; für eine reine Beteiligungsholding gilt ein verringerter Test
- Jährliche Finanzmeldung: Jede Business Company muss binnen neun Monaten nach Geschäftsjahresende eine einfache Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bei ihrem Registered Agent einreichen (ab dem Geschäftsjahr 2023) — sie verbleibt beim Agenten und ist nicht öffentlich, die Nichteinreichung wird jedoch geahndet
- Wirtschaftliche Berechtigung: Seit dem 2. Januar 2025 werden die Daten über VIRRGIN beim Registrar eingereicht, und zum 1. April 2026 startete ein Zugangsregime für Personen mit «berechtigtem Interesse» — weniger Vertraulichkeit als früher
- Null lokale Steuer neutralisiert die Belastung im Heimatland nicht: Die BVI melden nach CRS und FATCA, und Gewinne können weiterhin der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen; die Kontoeröffnung kann langsam und substanzabhängig sein
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