Offshore · Firmengründung
Firmengründung in Kaimaninseln
Für Investmentfonds, Holdinggesellschaften und grenzüberschreitende Zweckgesellschaften, die steuerliche Neutralität suchen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Exempted company (auf Anteile beschränkte Gesellschaft, «Ltd»)
- Körperschaftsteuer
- 0% — keine Körperschaft-, Kapitalertrag-, Lohnsummen- oder Quellensteuer; eine Steuerbefreiungszusage über 20 Jahre (verlängerbar auf 30) ist erhältlich
- Gründungsdauer
- 3–5 Werktage im Standardverfahren; 1–2 Tage im Expressdienst (Stand 2026)
- Mindestkapital
- Keines; üblich sind 50.000 USD genehmigtes Kapital (50.000 Aktien zu 1 USD), die Obergrenze der niedrigsten Gebührenstufe
- Ansässiger Geschäftsführer
- Nicht erforderlich; mindestens ein Direktor beliebiger Staatsangehörigkeit oder Ansässigkeit
- Prüfung
- Für eine gewöhnliche Exempted Company nicht erforderlich; für CIMA-regulierte Fonds zwingend
- Gründung aus der Ferne
- Ja, vollständig aus der Ferne über einen lizenzierten Registered Agent auf Cayman
- Staatliche Gebühr
- Ab 853 USD (700 KYD) Registergebühr für die Gründung, gestaffelt nach genehmigtem Stammkapital; zuzüglich 610 USD für die Expressgründung (Stand 2026)
- Am besten für
- Für Investmentfonds, Holdinggesellschaften und grenzüberschreitende Zweckgesellschaften, die steuerliche Neutralität suchen.
Der Ablauf
- Einen lizenzierten Sitz beziehungsweise Registered Agent auf Cayman mandatieren (zwingend) und KYC und Geldwäscheprüfung zu den wirtschaftlich Berechtigten abschließen
- Den vorgesehenen Gesellschaftsnamen beim General Registry reservieren und freigeben lassen
- Gründungsvertrag und Satzung beim Registrar of Companies einreichen
- Die Gründungsgebühr zahlen, gestaffelt nach genehmigtem Stammkapital (ein Expressdienst für schnellere Eintragung ist verfügbar)
- Die Gründungsbescheinigung erhalten, Geschäftsleiter bestellen, Anteile ausgeben und die gesetzlichen Register sowie das Register der wirtschaftlich Berechtigten führen
- Die Substanzanzeige einreichen, die Steuerbefreiungszusage beantragen und danach ein Bankkonto eröffnen
Was schiefgehen kann
- Substanzregime: Rechtsträger mit einer «einschlägigen Tätigkeit» (etwa Holding, Fondsverwaltung, Finanzierung, geistiges Eigentum) müssen auf Cayman geleitet und verwaltet werden, die zentrale einkommenserzeugende Tätigkeit vor Ort ausüben und jährlich eine Substanzanzeige beziehungsweise -erklärung beim DITC einreichen.
- Ein Sitz und ein lizenzierter Agent sind zwingend und fallen jährlich wieder an; jeden Januar werden eine Jahresmeldung und die staatliche Gebühr fällig.
- Steuerliche Neutralität ist nicht übertragbar: Hinzurechnungsregeln und Regeln zum Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im Heimatstaat sowie die OECD-Säule Zwei (15% Mindestbesteuerung für große Konzerne) können den Vorteil zurückholen — holen Sie Rat im Heimatland ein.
- Auf Cayman regulierte Fonds brauchen eine Registrierung bei der CIMA, einen von der CIMA zugelassenen Abschlussprüfer und zahlen CIMA-Gebühren; der Bankzugang für substanzarme Strukturen ist enger geworden, planen Sie also Vorlauf für die Kontoeröffnung ein.
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