Offshore · Firmengründung
Firmengründung in Turks and Caicos Islands
Gründer, die ein wirklich steuerfreies Offshore-Holding- oder IP-Vehikel nach englischem Common Law wollen und akzeptieren, dass ein lizenzierter Agent vor Ort und dessen wiederkehrende Gebühren unvermeidbar sind.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Auf Anteile beschränkte Gesellschaft nach der Companies Ordinance 2017, meist als exempted company eingetragen (also eine, die überwiegend außerhalb der Inseln tätig ist). 100% ausländisches Eigentum zulässig.
- Körperschaftsteuer
- 0% (Stand 2026) — keine Körperschaft-, Kapitalertrag-, Quellen- oder Erbschaftsteuer. Exempted Companies können eine staatliche Zusage gegen die künftige Einführung von Steuern erhalten. Zu beachten: Die Inseln erheben sehr wohl Stempelsteuer auf Immobilientransaktionen und eine Tourismussteuer von 12% auf Tourismusbetriebe.
- Gründungsdauer
- ~2–5 Werktage, sobald das KYC freigegeben ist; über den lizenzierten Manager ist eine Gründung binnen 48 Geschäftsstunden erreichbar.
- Mindestkapital
- Kein Mindeststammkapital; Aktien müssen nicht zum Nennwert ausgegeben werden. Gesellschaften werden üblicherweise zur Ausgabe von bis zu 5.000 Aktien ermächtigt, um im niedrigsten Gründungsgebührenband zu bleiben.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Kein ansässiger Direktor erforderlich. Mindestens ein Direktor ist nötig (natürliche oder juristische Person, beliebige Staatsangehörigkeit oder Ansässigkeit). Zwingend ist ein örtlicher Registered Agent mit Lizenz nach der Company Management (Licensing) Ordinance.
- Prüfung
- Für eine gewöhnliche Handelsgesellschaft weder allgemeine Prüfungspflicht noch Pflicht zur öffentlichen Einreichung von Abschlüssen. Geprüfte Abschlüsse werden nur von regulierten Lizenznehmern verlangt (Banken, Versicherer, Investmentfonds und Ähnliche).
- Gründung aus der Ferne
- Ja — Gründung aus der Ferne; weder persönlicher Besuch noch Beurkundung sind nötig. Alles läuft über den lizenzierten Registered Agent oder Company Manager, der vor der Einreichung die Geldwäsche- und KYC-Prüfung abschließen muss (beglaubigter Reisepass, Adressnachweis sowie Angaben zu Mittelherkunft und wirtschaftlicher Berechtigung).
- Staatliche Gebühr
- 200 USD staatliche Gründungsgebühr für eine Aktiengesellschaft mit einer Ermächtigung zur Ausgabe von bis zu 5.000 Aktien (Companies Regulations, Anhang 3; höhere Stufen: 350 USD bis 50.000 Aktien, 500 USD bis 100.000, 600 USD bis 750.000, 1.100 USD bis 2.000.000, 2.100 USD darüber). Jährliche staatliche Gebühr 350 USD, fällig jeweils zum 30. Juni (im Jahr nach der Gründung anteilig mit 30 USD je vollem Monat).
- Am besten für
- Gründer, die ein wirklich steuerfreies Offshore-Holding- oder IP-Vehikel nach englischem Common Law wollen und akzeptieren, dass ein lizenzierter Agent vor Ort und dessen wiederkehrende Gebühren unvermeidbar sind.
Der Ablauf
- Einen auf den Turks- und Caicosinseln lizenzierten Registered Agent beziehungsweise Company Manager mandatieren und dessen Geldwäsche- und KYC-Prüfung durchlaufen (beglaubigter Ausweis, Adressnachweis, Mittelherkunft, Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung).
- Den Gesellschaftsnamen reservieren und Gründungsvertrag und Satzung, die Anteilsstruktur sowie Direktoren und Gesellschafter festlegen.
- Der Agent reicht den Gründungsantrag beim Companies Registry der TCI Financial Services Commission ein und zahlt die staatliche Gebühr von 200 USD.
- Die Gründungsbescheinigung erhalten, danach Sitz und Agent aufrechterhalten und jährlich zum 30. Juni die staatliche Gebühr von 350 USD zahlen.
Was schiefgehen kann
- Eine selbst eingereichte Gesellschaft auf den Turks- und Caicosinseln gibt es nicht: Ein vor Ort lizenzierter Registered Agent ist gesetzlich vorgeschrieben, die tatsächlichen Jahreskosten sind also die 350 USD des Staates zuzüglich der Gebühr des Agenten (üblich rund 1.000–2.000 USD und mehr), nicht die genannte staatliche Zahl.
- Der Status als «exempted company» betrifft betriebliche Beschränkungen und die Steuerzusage, nicht die Gebührenstaffel — Schedule 3 wendet eine einheitliche Gebührentabelle auf alle Kapitalgesellschaften an, gestaffelt nach der Zahl der genehmigten Anteile.
- Null lokale Steuer beseitigt die Pflichten im Heimatland nicht: Die Inseln stehen unter internationaler Transparenz- und EU-Listungsbeobachtung, die wirtschaftliche Berechtigung wird vom Agenten erhoben, und CRS, Substanzregeln sowie die Hinzurechnungsregeln Ihres Ansässigkeitsstaats können weiterhin greifen.
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