Afrika

Nigeria: Steuern im Überblick

Die bevölkerungsreichste Volkswirtschaft Afrikas. Zum 1. Januar 2026 ist ein neuer Nigeria Tax Act in Kraft getreten: Geringverdiener werden freigestellt, die Sätze vereinheitlicht, während die Körperschaftsteuer bei 30 % und die Mehrwertsteuer bei 7,5 % bleiben.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
25 %
Körperschaftsteuer
30 %
Kapitalerträge
Ab 2026 als persönliches Einkommen besteuert (Spitzensatz 25 %). Zuvor galt eine pauschale Kapitalertragsteuer von 10 %.
MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT)
7,5 %
Dividenden (QuSt.)
10 %
Zinsen (QuSt.)
10 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
10 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
8 % (Rentenversicherung)
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
10 % (Rentenversicherung)
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine. Eine bundesweite Nachlass- oder Erbschaftsteuer gibt es nicht.
Grundsteuer
Nur auf Ebene der Bundesstaaten, etwa die Land Use Charge in Lagos. Eine bundesweite Grundsteuer gibt es nicht.
Sonstiges
National Housing Fund 2,5 % (Arbeitnehmer), zuzüglich einer Entwicklungsabgabe von 4 % auf Unternehmensgewinne.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (1)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Nigeria?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Nigeria beträgt 25 %. Progressiv (0–25 %) nach dem Nigeria Tax Act 2025. Der Spitzensatz von 25 % gilt oberhalb von NGN 50 Mio., die ersten NGN 800.000 sind steuerfrei.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Nigeria?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 30 %.

Besteuert Nigeria Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Ab 2026 als persönliches Einkommen besteuert (Spitzensatz 25 %). Zuvor galt eine pauschale Kapitalertragsteuer von 10 %..