Ost- und Südafrika
Ruanda: Steuern im Überblick
Ein wohnsitzbasiertes System mit einem Spitzensatz für Privatpersonen von 30 %, einer auf 28 % gesenkten Körperschaftsteuer und 18 % Mehrwertsteuer.
Wege nach Ruanda
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 30 %
- Körperschaftsteuer
- 28 %
- Kapitalerträge
- 5 % auf Anteile und unbewegliches Vermögen
- USt.
- 18 %
- Dividenden (QuSt.)
- 15 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 3 % für Rente und Krankenversicherung (RSSB)
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 5 % für Rente und Krankenversicherung (RSSB)
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Steuer auf unbewegliches Vermögen von bis zu 1 % zuzüglich 2 % Übertragungsteuer
- Sonstiges
- Gemeindebasierte Krankenversicherung
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (1)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Ruanda?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Ruanda beträgt 30 %. Progressiv von 0 % bis 30 %, wobei der Spitzensatz ab RWF 200.000/Monat greift.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Ruanda?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 28 %.
Besteuert Ruanda Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: 5 % auf Anteile und unbewegliches Vermögen.