Ost- und Südafrika

Ruanda: Steuern im Überblick

Ein wohnsitzbasiertes System mit einem Spitzensatz für Privatpersonen von 30 %, einer auf 28 % gesenkten Körperschaftsteuer und 18 % Mehrwertsteuer.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Wege nach Ruanda

Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
30 %
Körperschaftsteuer
28 %
Kapitalerträge
5 % auf Anteile und unbewegliches Vermögen
USt.
18 %
Dividenden (QuSt.)
15 %
Zinsen (QuSt.)
15 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
3 % für Rente und Krankenversicherung (RSSB)
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
5 % für Rente und Krankenversicherung (RSSB)
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine
Grundsteuer
Steuer auf unbewegliches Vermögen von bis zu 1 % zuzüglich 2 % Übertragungsteuer
Sonstiges
Gemeindebasierte Krankenversicherung

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (1)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Ruanda?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Ruanda beträgt 30 %. Progressiv von 0 % bis 30 %, wobei der Spitzensatz ab RWF 200.000/Monat greift.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Ruanda?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 28 %.

Besteuert Ruanda Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: 5 % auf Anteile und unbewegliches Vermögen.