Ost- und Südafrika
Botswana: Steuern im Überblick
Ein quellenbasiertes Steuersystem. Die Reformen vom Juli 2026 haben den Spitzensatz für Privatpersonen auf 27,5 % und die Körperschaftsteuer auf 24,5 % angehoben, bei 14 % Mehrwertsteuer und ohne Sozialversicherungsbeiträge.
Wege nach Botswana
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (Immigration Act 2011)
Unternehmen & Gründer
Reform der doppelten Staatsbürgerschaft (Citizenship (Amendment) Act 23 of 2024)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Internationales Finanzdienstleistungszentrum
Steuerregime
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 27,5 %Die Sätze sind progressiv. Eine neue Spitzenstufe für Einkommen über BWP 400.000 gilt ab dem 1. Juli 2026, zuvor waren es 25 %.
- Körperschaftsteuer
- 24,5 %
- Kapitalerträge
- Gewinne werden indexiert als Einkommen besteuert, mit bis zu 27,5 % bei Privatpersonen und 24,5 % bei Unternehmen.
- USt.
- 14 %
- Dividenden (QuSt.)
- 10 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- Keine
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- Keine
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Auf Schenkungen und Erbschaften fällt eine Capital Transfer Tax von bis zu rund 5 % bei Privatpersonen und 12,5 % bei Unternehmen an.
- Grundsteuer
- Die Grunderwerbsteuer beträgt 5 % und steigt für Nichtstaatsangehörige auf 30 %; hinzu kommen kommunale Abgaben.
- Sonstiges
- Auf den Umsatz fällt eine Ausbildungsabgabe von 0,05 %–0,2 % an.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Territorial
- Ausländische Einkünfte
- Weitgehend nicht erfasst (Territorialprinzip)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Botsuana hat ein territoriales Steuersystem, ausländische Einkünfte von Ansässigen bleiben daher unbesteuert. IFSC-Gesellschaften zahlen 15 % auf genehmigte Transaktionen mit Nichtansässigen. SEZA-Gesellschaften zahlen 5 % für 10 Jahre, danach 10 %. Produzierendes Gewerbe und BDIH-Gesellschaften zahlen 15 %.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.