Karibik & Atlantik
St. Vincent und die Grenadinen: Steuern im Überblick
Progressive Einkommensteuer von bis zu 30 %, Körperschaftsteuer von rund 28 % und 16 % Mehrwertsteuer; im Haushalt 2026 wurden eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes und ein höherer Grundfreibetrag angekündigt.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 30 %
- Körperschaftsteuer
- 28 %
- Kapitalerträge
- Keine (es gibt keine Kapitalertragsteuer)
- MwSt. / MwSt.
- 16 %
- Dividenden (QuSt.)
- 15 %
- Zinsen (QuSt.)
- 20 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 20 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- ~4,5 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- ~5,5 %
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Jährliche Grundsteuer auf Basis des Markt- oder Mietwerts
- Sonstiges
- Im Haushalt vom Dezember 2025 wurde eine Senkung der Körperschaftsteuer angekündigt; der neue Satz ist noch nicht bestätigt
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (1)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in St. Vincent und die Grenadinen?
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in St. Vincent und die Grenadinen beträgt 30 %. Progressiv, mit einem Spitzensatz von 30 %. Der Haushalt 2026 hat Grundfreibetrag und Schwellenwert angehoben.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in St. Vincent und die Grenadinen?
Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 28 %.
Besteuert St. Vincent und die Grenadinen Kapitalgewinne?
Kapitalgewinne für Privatpersonen: Keine (es gibt keine Kapitalertragsteuer).