Andorra · Unternehmen & Gründer
Aktiver Aufenthalt (Residència i treball per compte propi)
Offen, aber durch das Gesetz 2/2026 überarbeitet, das die Zuwanderungskontrolle verschärft und die Zahlungspflichten neu gefasst hat. Prüfen Sie die nachstehenden Zahlen mit andorranischen Anwälten. Die Reform vom Februar 2026 hat mehrere davon verschoben.
Der aktive Aufenthalt kostet weniger Kapital, dafür mehr Lebenszeit. Er verlangt 183 Tage im Jahr statt 90. Er passt zu jemandem, der ein Geschäft wirklich verlagert. Er passt nicht zu einer Familie, die ihre Anwesenheit über mehrere Jurisdiktionen hinweg optimiert.
Qualifizierende Wege
Erforderlich sind mehr als 34 % der Gesellschaftsanteile und ein Sitz im Verwaltungsorgan. Berichtet wird, dass nach der Reform für viele Antragsteller eine nicht erstattungsfähige Zahlung von EUR 50.000 gilt, doch konnten wir das am Gesetzestext nicht überprüfen.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €50k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Gesellschaftsgründung, Stammkapital, Genehmigung der Auslandsinvestition und Sozialversicherungsbeiträge an die CASS, dazu die Zahlung an die AFA. Realistisch sind im ersten Jahr Verpflichtungen von EUR 60.000 bis 100.000.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 3–8 Monate (Vor der aufenthaltsrechtlichen Antragstellung sind eine vorherige Genehmigung der Auslandsinvestition und die Gesellschaftsgründung erforderlich.)
- Physische Anwesenheit
- 183 Tage pro Jahr. Das ist deutlich schwerer als beim passiven Aufenthalt und macht Sie eindeutig steuerlich ansässig.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie
- Daueraufenthalt
- verlängerbare Titel. Einen dauerhaften Aufenthalt nach EU-Muster gibt es nicht.
- Staatsbürgerschaft
- 20 Jahre Aufenthalt. Keine doppelte Staatsangehörigkeit.
- Sprachtest
- Prüfung in katalanischer Sprache und Staatsbürgerkunde
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Mehr als 34 % an einer andorranischen Gesellschaft halten und ihrem Verwaltungsorgan angehörenVorherige Genehmigung der AuslandsinvestitionGesellschaftsgründung und tatsächliche wirtschaftliche TätigkeitAnmeldung bei der Sozialversicherung CASSUnterkunft in AndorraEinwandfreies Führungszeugnis und ärztliche Untersuchung183 Tage Anwesenheit pro Jahr
- 183 Tage sind eine echte Verpflichtung, und genau darum geht es. Sie sorgen dafür, dass die andorranische Steueransässigkeit gegen Angriffe aus Spanien oder Frankreich verteidigt werden kann.
- Das Gesetz 2/2026 hat die Migrationskontrolle und die arbeitsrechtlichen Sanktionen verschärft. Mehrere Schwellen haben sich verschoben, und die berichtete Zahlung von EUR 50.000 ließ sich am Gesetzestext nicht überprüfen. Klären Sie das, bevor Sie sich binden.
- Vor der Gründung ist eine Genehmigung der Auslandsinvestition erforderlich. Das fügt eine eigene Genehmigungsebene hinzu.
- Die CASS, das andorranische Sozialversicherungssystem, verlangt Beiträge, und diese sind für einen selbstständigen Geschäftsführer nicht gering.
- Der Wegzug aus dem bisherigen Wohnsitzstaat nach Andorra muss sauber vollzogen werden. Vor allem Spanien verfolgt Personen, die eine andorranische Ansässigkeit geltend machen und zugleich ihren Lebensmittelpunkt in Spanien behalten. Spanien wendet zudem eine besondere Missbrauchsregel an, nach der Personen, die kürzlich in gelistete Jurisdiktionen ausgewandert sind, weiterhin als in Spanien ansässig gelten.