Kolumbien · Unternehmen & Gründer
M-Visum: Unternehmensinvestor
100 SMMLV an registrierten ausländischen Direktinvestitionen in eine kolumbianische Gesellschaft. Die Resolución 5477 von 2022 gilt weiterhin.
Mit rund USD 54.000 gehört dies zu den günstigsten Investorenvisa überhaupt, und das kolumbianische Start-up-Ökosystem macht es wirklich brauchbar. Wie bei jedem kolumbianischen Weg ist das Visum der leichte Teil. Die Vermögensteuer ist der schwere.
Qualifizierende Wege
100 × SMMLV 1.750.905 = COP 175.090.500, also rund USD 53.839 zum TRM von 3.252,11 (15. Juli 2026)
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 175.1M COP
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Rund USD 54.000 an Investition, dazu USD 3.000 bis 8.000 für Rechtsberatung, Gesellschaftsgründung und Visum
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Schnell, sobald die Investition registriert ist)
- Physische Anwesenheit
- Das Visum verfällt nach einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als sechs Monaten
- Familie
- Ehepartner oder dauerhafter LebenspartnerKinder unter 25 Jahren
- Daueraufenthalt
- R-Visum nach 5 angesammelten Jahren
- Staatsbürgerschaft
- 5 Jahre mit einem R-Visum, oder 2 Jahre bei Ehe mit einer kolumbianischen Person oder Elternschaft eines kolumbianischen Kindes
- Sprachtest
- Umfasst die Verfassung, historia patria, geografía und castellano, dazu ein Kulturmodul. Antragsteller über 60 sind befreit.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- 100 SMMLV an registrierten ausländischen Direktinvestitionen in eine kolumbianische Gesellschaft.Die Investition muss beim Banco de la República registriert sein.Einwandfreies Führungszeugnis.In Kolumbien gültige Krankenversicherung.
- Die Vermögensteuer auf das weltweite Vermögen gilt auch hier, ab dem ersten Tag der steuerlichen Ansässigkeit. Sie greift oberhalb von rund USD 1,16 Mio. Nettovermögen, mit Sätzen bis zu 1,5 %.
- Die Schwelle ist ein Vielfaches des Mindestlohns und wird jeden Januar neu festgesetzt. Der SMMLV selbst ist Gegenstand eines Rechtsstreits, nachdem der Consejo de Estado das Decreto 1469/2025 am 12. Februar 2026 ausgesetzt hat.
- Die Investition muss beim Banco de la República als ausländische Direktinvestition registriert werden.
- Kolumbien hat seit 2017 CFC-Regeln (dort ECE genannt) nach Art. 882 ff. ET und tauscht seit demselben Jahr Finanzinformationen nach dem CRS aus.
- Zeit mit einem V-Visum zählt nicht für das R-Visum. Nur Zeit mit einem M-Visum wird angesammelt.