Andorra · Unternehmen & Gründer
Aufenthalt für Berufstätige mit internationaler Ausrichtung (Artikel 98, Gesetz 9/2012)
Offen. Häufig als passiver Aufenthalt der Kategorie B vermarktet, obwohl diese Bezeichnung Beraterjargon und kein gesetzlicher Begriff ist. Die Behandlung von Kaution und Zahlungen sollte am Gesetz 2/2026 neu überprüft werden, das die Zahlungsregeln der AFA umgestaltet hat.
Für einen Berater, einen Fondsmanager oder den Inhaber eines Onlinegeschäfts, der ausschließlich außerhalb Andorras abrechnet, ist dieser Weg dramatisch günstiger als die passive Variante über EUR 1 Mio. und liefert dasselbe steuerliche Ergebnis von 10 %. Der Test über 85 % ist der eigentliche Kern der Konstruktion. Andorra beherbergt Ihr Geschäft, lässt Sie aber nicht um den heimischen Markt konkurrieren.
Qualifizierende Wege
Die Kaution bei der AFA lag historisch bei EUR 47.500 für den Hauptantragsteller, zuzüglich EUR 9.500 je unterhaltsberechtigter Person. Verlangt wird eine andorranische berufliche Basis, wobei mindestens 85 % der Leistungen an Mandanten außerhalb Andorras erbracht werden. Ob das Gesetz 2/2026 diese Kautionen in nicht erstattungsfähige Zahlungen umgewandelt hat, ist nicht bestätigt.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €47.5k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Kaution von EUR 47.500 zuzüglich EUR 9.500 je unterhaltsberechtigter Person, dazu Kosten für Gesellschaftsgründung und Betrieb von rund EUR 10.000 bis 25.000. Beachten Sie den Vorbehalt zur Belastbarkeit der Angaben.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Ähnlich wie beim passiven Aufenthalt.)
- Physische Anwesenheit
- 90 Tage pro Kalenderjahr
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie
- Daueraufenthalt
- Verlängerbare Titel. Einen dauerhaften Aufenthalt nach EU-Muster gibt es nicht.
- Staatsbürgerschaft
- 20 Jahre Aufenthalt. Keine doppelte Staatsangehörigkeit.
- Sprachtest
- Prüfung in katalanischer Sprache und Staatsbürgerkunde
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- berufliche Basis oder Hauptsitz in Andorramindestens 85 % der Leistungen an nicht in Andorra AnsässigeKaution oder Zahlung bei der AFA (Betrag nach dem Gesetz 2/2026 zu bestätigen)Unterkunft in Andorraprivate Krankenversicherungeinwandfreies Führungszeugnis90 Tage Anwesenheit pro Jahr
- Die Beträge von EUR 47.500 und EUR 9.500 stammen aus der Zeit vor dem Gesetz 2/2026. Ob dieses Gesetz sie in nicht erstattungsfähige Zahlungen umgewandelt hat, wie es beim passiven Aufenthalt geschehen ist, konnten wir nicht überprüfen. Klären Sie das mit andorranischen Anwälten, bevor Sie Geld überweisen. Genau solche Zahlen haben sich im Februar 2026 verschoben.
- Mindestens 85 % der Leistungen müssen außerhalb Andorras erbracht werden. Verfehlen Sie das, werden Sie zu einem inländischen Geschäft mit anderen Pflichten.
- Kategorie A/B/C ist Branchenjargon und keine Rechtssprache. Die maßgeblichen Regeln stehen in den Artikeln 96 bis 98 und 101 des Gesetzes 9/2012. Verlangen Sie von Beratern, die Artikel zu zitieren und nicht die Buchstaben.
- Das ist ein aktiver Status. Er verlangt eine echte berufliche Basis in Andorra, eine gegründete Gesellschaft und tatsächliche Substanz. Ein Briefkasten genügt nicht.
- Keine doppelte Staatsangehörigkeit. Keine Mitgliedschaft in EU oder Schengen.