Österreich · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Staatsbürgerschaft für außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik (§ 10 Abs. 6 StbG)
Offen, doch dies ist kein Programm, und Österreich betreibt kein Verfahren der Staatsbürgerschaft gegen Investition. § 10 Abs. 6 ist eine Verfassungsbestimmung, die es dem Ministerrat erlaubt, von den üblichen Voraussetzungen abzusehen, wenn eine ausländische Person außerordentliche Leistungen im besonderen Interesse der Republik erbracht hat und weiterhin erwarten lässt. Das Innenministerium ist dabei deutlich: Geld allein qualifiziert nicht.
Hier die ehrlichen Zahlen, die kaum eine Beratungsseite veröffentlicht. Eine offizielle parlamentarische Anfragebeantwortung vom 21. Mai 2024 bestätigt, dass 2022 21 Personen die Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs. 6 erhielten und 2023 40 Personen. Dem stehen 25.095 österreichische Einbürgerungen insgesamt im Jahr 2025 gegenüber. Die in der Branche verbreitete Angabe von 30 bis 60 pro Jahr passt zur Ära 2005 bis 2009, als der Höchstwert 2008 bei 60 lag. Zur Gegenwart passt sie nicht. Entscheidend ist: Wer nach § 10 Abs. 6 eingebürgert wird, muss die bestehende Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Das kehrt die übliche österreichische Regel um und ist das wertvollste Merkmal dieses Wegs.
Qualifizierende Wege
Eine gesetzliche Wertgrenze existiert nicht. Praktiker berichten üblicherweise von aktiven Direktinvestitionen in ein Unternehmen ab rund EUR 10 Mio., verbunden mit echter Arbeitsplatzschaffung. Passive Investitionen in Immobilien oder Staatsanleihen qualifizieren nicht.
Für wohltätige, wissenschaftliche oder kulturelle Beiträge wird üblicherweise ab rund EUR 4 Mio. berichtet, doch der rechtliche Maßstab ist die Leistung, nicht die Summe. Sportler und Forscher von internationalem Rang haben sich ganz ohne Investition qualifiziert.
Die Fakten
- Minimum
- €10M
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Eine offizielle Zahl existiert nicht. Marktberichte nennen EUR 4 bis 10 Mio. und mehr an qualifizierendem Beitrag, dazu rund EUR 400.000 bis 600.000 für Strukturierung und Honorare. Behandeln Sie hier jede Euro-Angabe als inoffiziell. Das Gesetz setzt keinen Preis fest, und zu zahlen garantiert nichts.
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Zeitrahmen
- 1–3 Jahre (Der Ministerrat entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung rund zweimal im Jahr. Der Akt wird über eine der neun Landesregierungen eingebracht.)
- Physische Anwesenheit
- Es gibt kein Erfordernis der körperlichen Anwesenheit, denn genau davon sieht § 10 Abs. 6 ab. Das ist die einzige EU-Staatsbürgerschaft, die zu erlangen ist, ohne dort zu leben.
- Familie
- Ehepartner und minderjährige Kinder können in der Regel einbezogen werden, doch jeder Fall wird einzeln geprüft, und die Einbeziehung erfolgt nicht automatisch
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Dieser Weg verleiht die Staatsbürgerschaft unmittelbar.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend
- Sprachtest
- Nach § 10 Abs. 6 keiner. Das übliche Erfordernis der deutschen Sprache gehört zu den Voraussetzungen, von denen abgesehen wird.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- außerordentliche Leistungen, die bereits erbracht wurden und weiterhin zu erwarten sind, in Wissenschaft, Wirtschaft, Sport oder KunstBestätigung der Bundesregierung (Ministerrat), dass die Verleihung im besonderen Interesse der Republik liegtVerleihung durch die zuständige Landesregierung nach § 39 StbGeinwandfreies Führungszeugnis und keine Gefährdung der öffentlichen Ordnungkein Erfordernis von Aufenthalt, Sprache oder Verzicht, denn genau davon wird bei diesem Weg abgesehen
- Dieser Weg liegt im Ermessen, er ist nicht schlicht käuflich. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigung nur in sehr seltenen Fällen erteilt werden soll, und gegen die Entscheidung des Ministerrats gibt es kein Rechtsmittel.
- Passive Investitionen genügen ausdrücklich nicht. Immobilien, Anleihen und Bankeinlagen qualifizieren nicht. Das BMI sagt das unmissverständlich.
- Es ist nicht geheim. Anders als Teile des Branchenmarketings nahelegen, werden Namen und Berufe der nach § 10 Abs. 6 Eingebürgerten in den Beschlussprotokollen des Ministerrats veröffentlicht.
- Österreich veröffentlicht die jährliche Zahl nach § 10 Abs. 6 nicht. Die einzigen offiziellen Angaben stammen aus parlamentarischen Anfragen, und eine Beantwortung für 2024 oder 2025 gibt es bislang nicht. Die neuesten offiziellen Daten, jene von 2023, sind inzwischen über zwei Jahre alt.
- Für alle, die § 10 Abs. 6 nicht nutzen, ist § 27 StbG unerbittlich. Der freiwillige Erwerb irgendeiner ausländischen Staatsangehörigkeit führt ex lege automatisch zum Verlust der österreichischen, sofern nicht vor dem Erwerb eine Beibehaltungsbewilligung erteilt wurde. Die ordentliche Einbürgerung verlangt, die bestehende Staatsangehörigkeit innerhalb von 2 Jahren aufzugeben.
- Die Bestätigung kommt vom Ministerrat, die Verleihung bleibt jedoch bei einer Landesregierung. Zwei politische Organe müssen sich einig sein.
- Vermittler, die einen Festpreis und eine Erfolgsquote nennen, verkaufen eine Sicherheit, die das Gesetz nicht kennt.