Europa · Alpenraum
Österreich
Der einzige EU-Staat, in dem ein Pass in weniger als einem Jahr zu erlangen ist. Aber nur für echte, außerordentliche Leistungen, im Ermessen des Ministerrats und um den Preis jeder anderen Staatsangehörigkeit, die Sie besitzen.
3 Wege nach Österreich
Staatsbürgerschaft für außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik (§ 10 Abs. 6 StbG)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit
Passives Einkommen
Rot-Weiß-Rot Karte
Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
Häufige Fragen
Kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft kaufen?
Nein. Österreich betreibt kein Programm für Staatsbürgerschaft gegen Investition. Es gibt stattdessen § 10 Abs. 6 StbG, eine Verfassungsbestimmung, die es dem Ministerrat erlaubt, von den ordentlichen Voraussetzungen abzusehen, wenn ein Fremder außerordentliche Leistungen im besonderen Interesse der Republik erbracht hat und weiterhin erwarten lässt. Das Innenministerium hält ausdrücklich fest, dass bloße Geldflüsse nicht genügen: Passive Investitionen in Immobilien, Staatsanleihen oder Bankeinlagen qualifizieren ausdrücklich nicht. Praktiker berichten von aktiven Direktinvestitionen ab rund EUR 10 Mio. mit echter Arbeitsplatzschaffung oder von Beiträgen ab etwa EUR 4 Mio. in Wissenschaft, Kunst oder Sport. Rechtlicher Maßstab ist jedoch die Leistung, nicht die Summe. Zahlen garantiert nichts.
Wie viele Menschen erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft jährlich wegen besonderer Leistungen?
Weit weniger, als die Branche suggeriert. Eine offizielle parlamentarische Anfragebeantwortung vom 21. Mai 2024 bestätigt, dass 2022 21 Personen und 2023 40 Personen die Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs. 6 erhielten, gegenüber 25.095 österreichischen Einbürgerungen insgesamt im Jahr 2025. Die von der Branche oft genannten 30 bis 60 pro Jahr spiegeln in Wahrheit die Jahre 2005 bis 2009 wider, mit einem Höchstwert von 60 im Jahr 2008, nicht die Gegenwart. Österreich veröffentlicht die jährliche Zahl nach § 10 Abs. 6 nicht regelmäßig. Für 2024 oder 2025 existiert keine offizielle Zahl, die aktuellsten verfügbaren Daten sind also bereits veraltet.
Muss ich in Österreich leben, um die Staatsbürgerschaft wegen besonderer Leistungen zu erhalten?
Nein. Gerade das Wohnsitzerfordernis wird von § 10 Abs. 6 abbedungen, was dies zur einzigen EU-Staatsbürgerschaft macht, die ohne Aufenthalt im Land erlangt werden kann. Auch das ordentliche Deutscherfordernis entfällt. Der Ministerrat entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung etwa zweimal jährlich, wobei der Akt über eine der neun Landesregierungen eingebracht wird. Das gesamte Verfahren dauert typischerweise ein bis drei Jahre. Es ist jedoch Ermessenssache und nicht käuflich: Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass eine Zusicherung nur in sehr seltenen Fällen zu erteilen ist, und ein Rechtsmittel besteht nicht.
Kann ich meine bisherige Staatsbürgerschaft behalten, wenn ich in Österreich eingebürgert werde?
Das hängt ganz vom Weg ab. Nach § 10 Abs. 6 sind die Begünstigten vom Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband befreit. Diese Umkehrung der österreichischen Grundregel ist das wertvollste Merkmal dieses Wegs. Für alle anderen verlangt die ordentliche Einbürgerung den Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren. Und § 27 StbG ist in der Gegenrichtung ebenso streng: Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt ex lege zum automatischen Verlust der österreichischen, sofern nicht zuvor eine Beibehaltungsbewilligung erteilt wurde. Österreich ist also grundsätzlich ein Ein-Staatsbürgerschafts-Land, mit Ausnahme des Leistungswegs.
Gibt es eine Aufenthaltsbewilligung für Privatiers oder Pensionisten in Österreich?
Ja, die Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit, oft Privatier-Titel genannt. Sie ist aber ausdrücklich kein Golden Visa: Eine Investitionskomponente gibt es nicht. Nachzuweisen ist stattdessen ein regelmäßiges Monatseinkommen in Höhe des doppelten Richtsatzes nach § 293 ASVG, 2026 rund EUR 2.616,78 für Alleinstehende und EUR 4.128,24 für Paare, zuzüglich etwa EUR 201,88 je Kind. Die knappe Ressource ist der Quotenplatz: Die Niederlassungsverordnung 2026 sieht bundesweit rund 5.616 Quotenplätze vor, davon werden nur etwa 285 für Privatiers berichtet. Anträge für die Quote 2026 mussten in einem einwöchigen Fenster vom 1. bis 8. Dezember 2025 eingebracht werden. Wer es verpasst, wartet ein Jahr.
Darf ich mit dem österreichischen Privatier-Titel remote arbeiten?
Nein. Der Privatier-Titel schließt jede Erwerbstätigkeit aus, und das umfasst ausdrücklich auch Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Diese Einschränkung überrascht viele Antragsteller. Der Titel ist für finanziell unabhängige Familien und Pensionisten gedacht, die von stabilen Pensions- oder Kapitaleinkünften leben, nicht für digitale Nomaden. Wer arbeiten will, geht stattdessen den Weg der Rot-Weiß-Rot-Karte.
Was hat sich 2026 bei der Rot-Weiß-Rot-Karte geändert?
Die Gehaltsschwellen wurden für 2026 angehoben. Ab dem 1. Januar 2026 muss die Gehaltsschwelle der EU-Blauen Karte in jeder Lohnperiode erreicht werden, nicht mehr im Jahresdurchschnitt. Das ist eine echte Falle für bonuslastige Pakete. Das Mindestentgelt für sonstige Schlüsselkräfte stieg auf EUR 3.465 brutto pro Monat, nach EUR 3.225 im Jahr 2025, und die Schwelle der Blauen Karte liegt 2026 bei EUR 55.678 brutto. Das Punktesystem gewichtet zudem das Alter stark, sodass Antragsteller über 45 den größten Teil der Alterspunkte verlieren. Anders als § 10 Abs. 6 ist dieser Weg regelbasiert und mit Rechtsmitteln angreifbar. Die Kategorie für Start-up-Gründer, 50 von 85 Punkten, mit innovativem Plan, Finanzierung und Unterstützungsschreiben, ist für unternehmerische Familien am relevantesten.
Besteuert Österreich das Welteinkommen, und gibt es Vermögens- oder Erbschaftssteuern?
Österreich besteuert Ansässige auf das Welteinkommen mit bis zu 55 % ab EUR 1.000.000, mit 27,5 % Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere, Dividenden und Zinsen sowie 30 % Immobilienertragsteuer auf Grundstücksgewinne unabhängig von der Behaltedauer. Eine Vermögenssteuer gibt es nicht, eine Erbschaftssteuer seit ihrer Abschaffung 2008 ebenso wenig, wobei beide Ende 2025 und 2026 wieder in die konkrete parlamentarische Debatte gerieten, ohne dass bis Juli 2026 ein Gesetz beschlossen worden wäre. Österreich verfügt zudem über vollständige Hinzurechnungsbesteuerung und eine Wegzugsbesteuerung. Eine österreichische Ansässigkeit ist ein ernsthaftes Steuerereignis, kein bloßes Setzen einer Flagge.
Ist der Weg über § 10 Abs. 6 vertraulich?
Nein, was immer Teile des Branchenmarketings nahelegen. Namen und Berufe der nach § 10 Abs. 6 Eingebürgerten werden in den Beschlussprotokollen des Ministerrats veröffentlicht; es handelt sich also nicht um eine diskrete, geheime Konstruktion. Die Zusicherung kommt vom Ministerrat, die Verleihung bleibt jedoch nach § 39 StbG bei der zuständigen Landesregierung, sodass zwei politische Organe zusammenwirken müssen. Wer einen Fixpreis und eine Erfolgsquote nennt, verkauft eine Sicherheit, die das Gesetz nicht bietet.
Steuerliche Situation
- Einkommensteuer (Spitze)
- 55 % auf Einkommen über EUR 1.000.000
- Kapitalerträge
- 27,5 % linear auf Wertpapiere, Dividenden und Zinsen (KESt). 30 % linear auf Immobiliengewinne (ImmoESt), unabhängig von der Behaltedauer, mit einer Befreiung für selbst genutztes Wohneigentum.
- Vermögensteuer
- keine
- Erbschaftsteuer
- Keine. 2008 abgeschafft. Erbschaft- und Vermögensteuern kehrten Ende 2025/2026 zwar in die konkrete parlamentarische Debatte zurück, ein Gesetz war bis Juli 2026 jedoch nicht beschlossen.
- Sonderregime
- Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG) für zuziehende Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Sportler. Sie entlastet bis zu 10 Jahre lang von der steuerlichen Mehrbelastung des Zuzugs und gewährt zusätzlich bis zu 5 Jahre lang einen Zuzugsfreibetrag von 30 %.
- Territorial
- Nein, Welteinkommen wird besteuert
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- Wegzugsbesteuerung
- Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
- CRS
- Teilnehmend
Weitere Programme in Europa
Jeder Weg wird auf dieselbe Weise geprüft. Vergleichen Sie Österreich mit seinen Nachbarn.
Ist Österreich wirklich das Richtige für Ihre Familie?
Wir sagen Ihnen, wenn es das nicht ist. Das ist die ganze Leistung.