Deutschland · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Einbürgerung
Die Reform von 2024 hat weiterhin Bestand. Das bedeutet 5 statt 8 Jahre und die seit dem 27. Juni 2024 grundsätzlich zulässige doppelte Staatsangehörigkeit. Der daneben eingeführte Turbo-Schnellweg über 3 Jahre wurde jedoch mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 aufgehoben, nachdem der Bundestag mit 450 zu 134 Stimmen dafür gestimmt hatte. Nun gilt ein einheitliches Minimum von 5 Jahren.
Die Reform von 2024 war wirklich umwälzend. Deutschland ging von einem der restriktivsten Staatsangehörigkeitsregime Europas zu einem der zugänglicheren über und hörte entscheidend damit auf, einen Verzicht zu erzwingen. Die Aufhebung des 3-Jahres-Wegs im Jahr 2025 erinnert daran, wie schnell sich dieser Fortschritt teilweise umkehren kann. Wer einen Plan um Deutsch auf Niveau C1 und ehrenamtliches Engagement gebaut hatte und einen Pass nach drei Jahren erwartete, verlor diese Option binnen achtzehn Monaten.
Die Fakten
- Minimum
- €255
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 255 je Antrag eines Erwachsenen, dazu Gebühren für Sprachzertifikat und Test. Die eigentlichen Kosten sind 5 Jahre Aufenthalt und Deutsch auf Niveau B1.
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Zeitrahmen
- 5–8 Jahre (Bis zur Antragsberechtigung dauert es 5 Jahre Aufenthalt. Die Bearbeitung kommt in vielen Kommunen mit 12 bis 24 Monaten obendrauf. Die Rückstände in Berlin und München sind berüchtigt.)
- Physische Anwesenheit
- 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
- Familie
- Ehepartner und minderjährige Kinder können in der Regel gemeinsam mit dem Hauptantragsteller eingebürgert werdenEhepartner deutscher Staatsangehöriger brauchen 3 Jahre Aufenthalt und mindestens 2 Jahre Ehe
- Daueraufenthalt
- Nach §9 AufenthG können Sie in der Regel nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Das setzt Deutsch auf Niveau B1 und 60 Monate gesetzlicher Rentenbeiträge voraus. Für Inhaber einer Blauen Karte und für Hochschulabsolventen gibt es schnellere Wege.
- Staatsbürgerschaft
- 5 Jahre
- Sprachtest
- Deutsch auf Niveau B1 sowie der Einbürgerungstest
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt (3 Jahre für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger, bei 2 Jahren Ehe)Deutsch auf Niveau B1 und der Einbürgerungstestfinanzielle Eigenständigkeit ohne SozialhilfeBekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und keine erhebliche Vorstrafe
- Den 3-Jahres-Schnellweg gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr. Jede Beratung oder Werbung, die sich noch darauf beruft, ist veraltet.
- Fünf Jahre deutscher Aufenthalt bedeuten fünf Jahre deutscher Welteinkommensbesteuerung mit bis zu 47,475 %, ohne ein Expat-Regime, das dies abfedert. Zugleich bringt es Sie tief in das Wegzugsteuerfenster von 7 aus 12 Jahren hinein. Die Staatsbürgerschaft selbst ist günstig. Die steuerlichen Kosten, ihre Voraussetzungen zu erfüllen, sind es nicht.
- Die Einbürgerung setzt voraus, dass Sie ohne Rückgriff auf Sozialleistungen für sich selbst sorgen, dazu Deutsch auf Niveau B1 und den Einbürgerungstest.
- Der dauerhafte Aufenthalt, die Niederlassungserlaubnis, verlangt normalerweise 60 Monate gesetzlicher Rentenbeiträge. Selbstständige Antragsteller erreichen das oft nicht. Für Gründer nach §21 ist das eine besondere Falle.
- Deutschland lässt inzwischen die doppelte Staatsangehörigkeit zu, Ihr anderes Staatsangehörigkeitsland aber möglicherweise nicht. Prüfen Sie die Regeln auf beiden Seiten.