Zypern · Staatsbürgerschaft durch Investition
Zyprisches Investitionsprogramm (Regelung zur Einbürgerung von Investoren im Ausnahmewege)
Mit Wirkung zum 1. November 2020 abgeschafft, nach einer verdeckten Recherche von Al Jazeera und einem kritischen Bericht des Rechnungshofs. Der Untersuchungsausschuss unter Nikolatos stellte später fest, dass die Mehrheit der nach der Regelung verliehenen Pässe, berichtet werden 53 %, rechtswidrig ausgestellt worden war. Entziehungsverfahren und strafrechtliche Ermittlungen liefen bis 2025 weiter.
Zypern ist die Warngeschichte, die Maltas Juristen hätten lesen sollen. Der Zusammenbruch des Programms zeigt, dass das eigentliche Risiko bei der Staatsbürgerschaft durch Investition nicht darin liegt, dass ein Programm schließt. Es liegt darin, dass der Staat bereits erteilte Verleihungen nachträglich überprüft, und genau das tut Zypern seit 2021. Wer unter einer später als fehlerhaft erkannten Regelung eingebürgert wurde, trägt dieses Risiko lebenslang.
Qualifizierende Wege
Zuzüglich eines verpflichtenden dauerhaften Wohnsitzes über EUR 500.000. Dieser Weg wurde 2020 abgeschafft.
Dieser Weg wurde 2020 abgeschafft.
Dieser Weg wurde 2020 abgeschafft.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €2M
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Historisch bedeutete das eine Investition von EUR 2 Mio. zuzüglich EUR 200.000 an Pflichtspenden an die Research and Innovation Foundation und an die Land Development Corporation, dazu Gebühren. Diese Zahl ist heute nur noch von akademischem Interesse.
- Art des Wegs
- Staatsbürgerschaft durch Investition
- Zeitrahmen
- 6–8 Monate (historisch)
- Physische Anwesenheit
- Historisch war praktisch keine Anwesenheit nötig, lediglich ein Besuch zur Abgabe der biometrischen Daten.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder bis 28 Jahre waren zugelassenEltern des Hauptantragstellers waren ebenfalls zugelassen, auf Basis eines zusätzlichen Wohnsitzes über EUR 500.000
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- geschlossen
- Sprachtest
- Ein Sprachtest war nicht erforderlich.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- nicht mehr zutreffend
- Seit dem 1. November 2020 geschlossen. Jedes Angebot einer zyprischen Staatsbürgerschaft durch Investition im Jahr 2026 ist betrügerisch.
- Die Entziehungen sind real, nicht theoretisch. Der Ministerrat hat Inhabern die Staatsbürgerschaft entzogen, deren Akten die rückwirkende Prüfung nicht bestanden haben.
- Der Rechnungshof bezifferte die Verluste auf rund EUR 200 Mio. an Steuern und EUR 25 Mio. an nicht erhobenen Gebühren, eine Lücke, die den politischen Appetit auf weitere Überprüfungen wachhält.
- Im Dezember 2025 ging Zypern daran, das verbliebene Ermessen des Kabinetts zu schließen, das eine Einbürgerung im Ausnahmewege außerhalb der gewöhnlichen Regeln erlaubt hatte. Damit war die letzte theoretische Hintertür zu. Die Darstellung dieses Schritts vom Dezember 2025 in diesem Eintrag beruht auf einem sekundären Nachrichtenbericht, der sich nicht erneut abrufen ließ. Die zugrunde liegende Änderung sollte bestätigt werden, bevor Sie dazu beraten.
- Zyprische Staatsbürger, die zwischen 2013 und 2020 eingebürgert wurden, stoßen beim Bank-Onboarding weiterhin auf erhöhte Reibung.