Ungarn · Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Vereinfachte Einbürgerung für Personen ungarischer Abstammung
2011 eingeführt, steht dieser Weg weiterhin offen. Ein Aufenthalt in Ungarn ist nicht erforderlich. Es ist der einzige Weg zu einer EU-Staatsbürgerschaft dieser Breite, der einer weltweiten Diaspora tatsächlich offensteht.
Für eine Familie mit ungarischen Vorfahren aus der Habsburgerzeit, was weite Teile der Slowakei, Siebenbürgens, der Vojvodina, Transkarpatiens und Kroatiens sowie einen großen Teil der aschkenasischen Diaspora umfasst, bietet dieser Weg einen vollwertigen EU-Pass ohne Investition und ohne Umzug. Er ist fast immer die bessere Antwort als das Golden Visa, und die meisten Berater prüfen nicht einmal, ob die Familie infrage kommt.
Qualifizierende Wege
Das Gesetz sieht keine Generationengrenze vor. Die Belegkette muss aber lückenlos sein.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Für den Einbürgerungsantrag selbst fällt keine staatliche Gebühr an. Realistisch rechnen Sie jedoch mit EUR 3.000 bis 15.000 für Ahnenforschung, die Beschaffung von Archivunterlagen, beglaubigte Übersetzungen und Ungarischunterricht.
- Art des Wegs
- Über Abstammung
- Zeitrahmen
- 8–24 Monate (Der übliche Engpass ist die Terminvergabe für das Gespräch im Konsulat. Manche Vertretungen arbeiten weit langsamer als andere.)
- Physische Anwesenheit
- Keine
- Familie
- Jeder Antragsteller kommt über die Abstammungslinie aus eigenem Recht infrageMinderjährige Kinder eines erfolgreichen Antragstellers
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist ein direkter Weg zur Staatsbürgerschaft.
- Staatsbürgerschaft
- Die Staatsbürgerschaft wird unmittelbar mit der Genehmigung verliehen. Sie bringt die volle Freizügigkeit in der EU mit sich.
- Sprachtest
- Ungarisch wird im Gespräch mündlich geprüft. Ein standardisiertes Zertifikat gibt es nicht, aber der zuständige Beamte muss überzeugt sein. Realistisch bedeutet das mittleres Niveau. Antragsteller, deren Vorfahr nach 1929 in Ungarn gelebt hat, können in bestimmten Fällen befreit sein.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Dokumentierte Abstammung von einem ungarischen Staatsbürger, belegt durch eine lückenlose Kette von PersonenstandsurkundenNachgewiesene Beherrschung des Ungarischen im GesprächEin einwandfreies FührungszeugnisDie Einbürgerung darf den öffentlichen Interessen oder den Interessen der nationalen Sicherheit Ungarns nicht schaden
- Die Sprachanforderung ist real, und an ihr scheitern die meisten Antragsteller. Sie wird im Ermessen des prüfenden Beamten bewertet, wodurch die Ergebnisse zwischen den Konsulaten uneinheitlich ausfallen.
- Die Abstammungskette muss in jeder Generation belegt sein. Die Geburtsurkunde eines Urgroßelternteils allein genügt nicht. Unterlagen in der Slowakei, der Ukraine, Rumänien und Serbien sind mitunter schwer zu beschaffen.
- Ungarns Einbürgerungsentscheidungen liegen im Ermessen und sind praktisch nicht anfechtbar.
- Dieser Weg ist politisch exponiert. Er wurde teilweise für ethnisch ungarische Bevölkerungsgruppen im Ausland geschaffen und hat innerhalb der EU Kritik auf sich gezogen. Die Prüfung von Anträgen aus bestimmten Ländern ist strenger geworden.
- Der Erwerb der ungarischen und damit der EU-Staatsbürgerschaft kann unerwartete steuerliche und melderechtliche Folgen haben. Manche Herkunftsländer lassen eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zu.