Ungarn · Aufenthalt durch Investition
Aufenthaltstitel für Gastinvestoren (Guest Investor Programme)
Seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Der Weg über den direkten Erwerb von Wohnimmobilien für EUR 500.000 wurde durch eine am 20. Dezember 2024 im Magyar Kozlony veröffentlichte Änderung aufgehoben, bevor er überhaupt für Antragsteller geöffnet war. Verfügbar werden sollte er am 1. Januar 2025. Es bleiben nur zwei Wege: der Immobilienfonds über EUR 250.000 und die Spende an eine Hochschule über EUR 1.000.000.
Das ist das einzige Golden Visa, das in der EU zu einer Zeit an den Start ging, als alle anderen Länder ihre Programme schlossen. Mit zehn Jahren, verlängerbar auf zwanzig, hat es zudem die längste Gültigkeit in Europa. Es ist jedoch ein Produkt für Aufenthalt und Schengen-Zugang und kein Produkt für die Staatsbürgerschaft. Genau das Merkmal, das es attraktiv macht, die Anwesenheit von null, sorgt zugleich dafür, dass daraus nie ein ungarischer Pass wird.
Qualifizierende Wege
Anlagezertifikate eines von der Ungarischen Nationalbank beaufsichtigten Fonds, der mindestens 40 % seines Nettoinventarwerts in ungarischen Wohnimmobilien hält. Die Zertifikate müssen mindestens fünf Jahre gehalten werden.
Nicht erstattungsfähig, geleistet an eine Einrichtung, die von einer gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftung getragen wird, für Bildung, wissenschaftliche Forschung oder künstlerisches Schaffen.
Dieser Weg wurde aufgehoben, bevor er öffnete. Sein Ende wurde am 20. Dezember 2024 bekanntgegeben, und er stand Antragstellern nie offen. Verlassen Sie sich auf keinen Berater, der ihn weiterhin bewirbt.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €250k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Bei einer vierköpfigen Familie kommt der Fondsweg auf eine Zeichnung von EUR 250.000 zuzüglich rund EUR 15.000 bis 30.000 an Gebühren für Behörden, Rechtsberatung und Fondszeichnung. Der Spendenweg bedeutet EUR 1 Mio. verlorenes Kapital, dazu ähnliche Gebühren.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 4–10 Monate (Zuerst wird das D-Visum für Gastinvestoren erteilt, mit einer Höchstgültigkeit von 6 Monaten und ohne Verlängerungsmöglichkeit. Der Antrag auf den Aufenthaltstitel muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise folgen, und die Investition selbst muss binnen rund drei Monaten nach Erteilung des Visums abgeschlossen und nachgewiesen sein.)
- Physische Anwesenheit
- Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. Die offiziellen FAQ bestätigen, dass es beim Aufenthaltstitel für Gastinvestoren keine Regel dazu gibt, wie lange sich ein Inhaber im Land aufhalten muss.
- Familie
- EhepartnerMinderjährige KinderIn der Praxis können auch unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren und unterhaltsberechtigte Eltern über parallele Anträge auf Familienzusammenführung infrage kommen. Jeder Fall sollte einzeln geprüft werden
- Daueraufenthalt
- Die National Card, die einen Status dauerhafter Art verleiht, wird nach 3 Jahren tatsächlichen Aufenthalts in Ungarn möglich. Der Gastinvestorentitel allein führt nicht dorthin. Er zählt nur, wenn der Inhaber wirklich im Land lebt.
- Staatsbürgerschaft
- Die Staatsbürgerschaft setzt 8 Jahre rechtmäßigen und zugleich tatsächlichen Aufenthalts voraus. Da dieser Titel um eine Anwesenheit von null herum gebaut ist, setzt ein nicht ansässiger Investor diese Frist nie in Gang.
- Sprachtest
- Antragsteller legen eine Verfassungskundeprüfung auf Ungarisch ab, bestehend aus 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen 28 richtig beantwortet werden müssen. Ein förmliches Sprachzertifikat ist nicht erforderlich, praktisch braucht es dafür aber umgangssprachliches Ungarisch etwa auf Niveau B2.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Staatsangehörige von außerhalb der EU und des EWR ab 18 Jahren.Einwandfreies Führungszeugnis und keine Gefahr für die nationale Sicherheit, mit erforderlicher Zustimmung des Amtes für Verfassungsschutz.Eine dokumentierte, rechtmäßige Mittelherkunft.Gültige Krankenversicherung und eine Unterkunft in Ungarn.Investoren müssen die Fondsanteile mindestens fünf Jahre halten, damit der Titel verlängerbar bleibt.
- Bislang sind von der Ungarischen Nationalbank nur etwa zwei Fonds zugelassen. Damit trägt der Weg über EUR 250.000 ein echtes Konzentrations- und Managerrisiko. Sie zeichnen für fünf Jahre einen einzigen illiquiden ungarischen Wohnimmobilienfonds, ohne nennenswerten Zweitmarkt und ohne Erfolgsbilanz.
- Henley & Partners erklärt öffentlich, das Programm stocke derzeit und berge mehrere Risiken, und rät von einer Antragstellung ab. Ungarn veröffentlicht keine Statistiken zu Genehmigungen, die Nachfrage lässt sich also nicht unabhängig überprüfen. Behandeln Sie jede Angabe eines Beraters zu Genehmigungsquoten als unbelegt.
- Anwesenheit von null bedeutet Fortschritt von null in Richtung dauerhaften Aufenthalts oder Staatsbürgerschaft. Berater, die das als Weg zu einem EU-Pass vermarkten, stellen es falsch dar.
- Das ungarische Vorgängerprogramm mit Aufenthaltsanleihen (2013-2017) brach unter Korruptionsbefunden zusammen. Offshore-Vermittler kassierten über acht intransparente Gesellschaften rund USD 600 Mio. an Gebühren, und das Programm hinterließ dem ungarischen Haushalt einen dokumentierten Nettoverlust. Das politische und reputative Risiko einer Wiederholung ist nicht null, und die Europäische Kommission beobachtet dieses Programm genau.
- Der Spendenweg über EUR 1 Mio. ist nicht erstattungsfähig. Das Geld fließt an gemeinnützige Vermögensverwaltungsstiftungen, also genau jene Stiftungsstrukturen, die selbst Gegenstand der Rechtsstaatsstreitigkeiten in der EU und eingefrorener EU-Mittel sind.
- Der Schengen-Vorteil beträgt 90 Tage je 180 Tage. Dieser Titel gewährt kein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in der gesamten EU.
- Der Rechtsstaatskonflikt Ungarns mit Brüssel ist weiterhin offen. Eine ablehnende Stellungnahme der Kommission zum Aufenthalt für Investoren oder ein EU-weites Verbot solcher Programme bleibt über eine Haltedauer von zehn Jahren ein reales politisches Risiko.