Polen · Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Karta Polaka (Polenkarte)
Offen, wird aber enger. Der Entwurf UD368 des Außenministeriums, am 17. Februar 2026 in den Gesetzgebungsplan der Regierung aufgenommen und voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 verabschiedet, schafft den Weg ohne Abstammung ab, die sogenannte Bescheinigung einer polnischen Organisation, und streicht den Ermessensweg über besondere Verdienste. Unabhängig davon würde der Staatsangehörigkeitsentwurf der Regierung den Weg der Inhaber einer Karta Polaka zur Staatsbürgerschaft von 1 Jahr auf 3 Jahre verlängern.
Das ist der schnellste seriöse Weg zu einem EU-Pass, der in dieser Datei behandelt wird. Er schließt sich zugleich aus zwei Richtungen. Der Weg ohne Abstammung verschwindet im ersten Halbjahr 2026, und der Schritt zur Staatsbürgerschaft nach 1 Jahr wird verdreifacht. Wer einen Weg über die Karta Polaka hat, sollte jetzt einreichen. Bis zur Abbruchkante sind es Monate, nicht Jahre.
Qualifizierende Wege
Sie selbst, ein Elternteil, ein Großelternteil oder zwei Urgroßeltern polnischer Nationalität, dazu einfache Polnischkenntnisse und Kenntnis polnischer Traditionen, erklärt vor einem Konsul oder Woiwoden
3 Jahre dokumentierter Tätigkeit für die polnische Sprache oder Kultur anstelle der Abstammung. Dieser Weg wird durch den Entwurf UD368 des Außenministeriums abgeschafft, erwartet im ersten Halbjahr 2026
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Derzeit gibt es keine Antragsgebühr, mit UD368 wird jedoch eine eingeführt. Planen Sie stattdessen Mittel für Ahnenforschung und Polnischunterricht ein.
- Art des Wegs
- Über Abstammung
- Zeitrahmen
- 3–12 Monate (Der Engpass ist die Terminvergabe für das Gespräch im Konsulat.)
- Physische Anwesenheit
- Für den Erhalt der Karte ist keine erforderlich.
- Familie
- Jeder Antragsteller kommt aus eigenem Recht infrage. Ehepartner können unter bestimmten Umständen Karten erhalten
- Daueraufenthalt
- Der dauerhafte Aufenthalt (pobyt staly) wird unmittelbar aufgrund der Karte erteilt, ohne vorherige Aufenthaltszeit.
- Staatsbürgerschaft
- 1 Jahr Besitz des dauerhaften Aufenthalts, danach die Anerkennung als polnischer Staatsbürger. Das sind von Anfang bis Ende rund 4 bis 5 Jahre und damit die schnellste seriöse Leiter zur EU-Staatsbürgerschaft in der Region. Beachten Sie, dass der Regierungsentwurf dies auf 3 Jahre anheben würde.
- Sprachtest
- Auf der Stufe der Staatsbürgerschaft ist ein Polnischzertifikat auf Niveau B1 erforderlich. Auf der Stufe der Karta Polaka genügen einfache Polnischkenntnisse im Gespräch.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- die polnische Nationalität vor einem Konsul oder Woiwoden erkläreneinfache Polnischkenntnisse und Kenntnis polnischer Traditionen nachweisennachweisen, dass Sie selbst, ein Elternteil, ein Großelternteil oder zwei Urgroßeltern polnischer Nationalität warenkeine Repatriierung im Rahmen der sowjetischen Abkommen von 1944-57kein Besitz der polnischen Staatsangehörigkeit oder eines polnischen Titels für den dauerhaften Aufenthalt
- Zeitkritisch: Der Weg ohne Abstammung, gestützt auf eine Bescheinigung einer polnischen Organisation, wird durch den Entwurf UD368 des Außenministeriums abgeschafft, erwartet im ersten Halbjahr 2026. Mandanten, die sich darauf stützen, haben Monate, nicht Jahre.
- Der Staatsangehörigkeitsentwurf der Regierung würde den Weg der Inhaber einer Karta Polaka von 1 Jahr auf 3 Jahre verlängern. Das ist die schärfste Abbruchkante in dieser Datei.
- UD368 schließt außerdem jeden aus, der zuvor auf die polnische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, ersetzt die 9 Monate Eingliederungshilfe durch eine einmalige Zahlung und führt eine Antragsgebühr ein.
- Sie können die Karte nicht halten, wenn Sie bereits die polnische Staatsangehörigkeit oder einen polnischen Titel für den dauerhaften Aufenthalt besitzen.
- Wer im Rahmen der sowjetischen Abkommen von 1944-57 repatriiert wurde, ist ausgeschlossen.
- Erforderlich sind einfache Polnischkenntnisse und die nachgewiesene Pflege polnischer Traditionen. Das ist keine reine Papierübung.
- Die Ermessensverleihungen der Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten (Artikel 18) sind unter Präsident Nawrocki auf ein Rinnsal geschrumpft. Planen Sie nicht mit dem Ermessensweg.