Nordmazedonien · Unternehmen & Gründer
Befristeter Aufenthalt für Unternehmen und Selbstständigkeit mit persönlicher Arbeitserlaubnis
Offen. Änderungen vom 26. September 2025 haben die Verfahren für den befristeten Aufenthalt auf ganzer Linie vereinfacht. Der Weg über Unternehmen oder Selbstständigkeit verlangt weder eine Arbeitsmarktprüfung noch Ausbildungsnachweise, was ihn deutlich einfacher macht als den Weg über eine Anstellung.
Nordmazedonien bietet das sauberste Steuerangebot auf dem Westbalkan. Es hat einen echten Pauschalsatz von 10 % und überhaupt keine Steuer auf Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren mit mehr als zwei Jahren Haltedauer. Nach Artikel 2 seines Staatsbürgerschaftsgesetzes erlaubt es zudem die doppelte Staatsbürgerschaft vollständig, ohne Verzichtserfordernis. Diese Kombination ist die großzügigste auf dieser Liste. Der Weg über das Unternehmen, nicht das Phantom-CBI, ist der Weg, auf dem Sie tatsächlich dorthin gelangen.
Qualifizierende Wege
Keine Arbeitsmarktprüfung. Erforderlich sind allerdings ein detaillierter Geschäftsplan und der Nachweis substanzieller Mittel.
Eine Erlaubnis für 1 Jahr mit unbegrenzten Verlängerungen, allerdings gilt eine Arbeitsmarktprüfung.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 2.000–5.000 für Firmengründung und Erlaubnis. Die laufenden Buchhaltungskosten sind moderat.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Die Bearbeitung läuft über das Innenministerium und die Arbeitsagentur.)
- Physische Anwesenheit
- Erforderlich, um die Frist von 3 Jahren bis zum Daueraufenthalt aufzubauen.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder
- Daueraufenthalt
- 3 aufeinanderfolgende Jahre befristeten Aufenthalts, plus Nachweis der finanziellen Mittel, der Unterkunft und der Krankenversicherung
- Staatsbürgerschaft
- 8 Jahre rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt
- Sprachtest
- Mazedonische Sprache, auf einem Niveau, das die örtliche Gemeinschaft versteht
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- eingetragene mazedonische Gesellschaft oder Selbstständigkeitpersönliche Arbeitserlaubnisdetaillierter GeschäftsplanNachweis substanzieller Mittel und einer gesicherten WohnungKrankenversicherungEin einwandfreies Führungszeugnis
- DER IMMOBILIENWEG IST AUF STAATSANGEHÖRIGE UND ANSÄSSIGE VON EU- ODER OECD-MITGLIEDSTAATEN BESCHRÄNKT. Ein Staatsangehöriger außerhalb von EU und OECD, etwa ein russischer Staatsangehöriger, kann ihn überhaupt nicht nutzen. Das ist eine harte Sperre, die die meisten Vergleichstabellen weglassen.
- ACHT JAHRE IST DIE LÄNGSTE EINBÜRGERUNGSFRIST unter den tragfähigen Balkanjurisdiktionen.
- NORDMAZEDONIEN SCHEINT NICHT AM CRS TEILZUNEHMEN. Die OECD führt es offenbar unter den Entwicklungsländern ohne festgelegtes Datum des ersten Austauschs, wir konnten dies aber nicht bestätigen, weil das OECD-Portal einen Fehler 403 zurückgab. Falls es zutrifft, ist es ein schwindender Vermögenswert und keine Strategie. Der EU-Beitritt beseitigt genau diesen Status, und wir würden darauf keinen Plan aufbauen.
- Erbschaftsteuer, Hinzurechnungsregeln und Wegzugsbesteuerung ließen sich nicht verifizieren. Das Fehlen von Belegen ist kein Beleg für das Fehlen. Stellen Sie diese Punkte nicht als nicht vorhanden dar.
- Der Weg über das Unternehmen verlangt einen echten Geschäftsplan und substanzielle Mittel. Es ist kein Weg für eine Mantelgesellschaft.