Serbien · Unternehmen & Gründer
Einheitliche Erlaubnis (Aufenthalt und Arbeit) über eine Firmengründung
Offen, ohne Mindestkapitalanforderung. Das serbische Recht gewährt keinen Aufenthalt allein für den Besitz einer Gesellschaft. Der Antragsteller muss sich in der eigenen Gesellschaft selbst anstellen.
Der Weg über die Gesellschaft kostet praktisch nichts. Er liefert dieselbe sechsjährige Einbürgerungsfrist wie der Immobilienweg und erlaubt zusätzlich wirtschaftliche Tätigkeit. In Verbindung mit dem Paušalac-Status ergibt sich für einen IT-Freiberufler eine Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben von rund EUR 150–300 im Monat. Deshalb nutzt die Zuzugsbevölkerung tatsächlich diesen Weg und nicht das Investorenvisum.
Qualifizierende Wege
Es ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Eintragung der GmbH dauert rund 5 Werktage.
Sie benötigen einen Mittelnachweis bei einer serbischen Bank. Die erste Erlaubnis gilt nur 6 Monate, und die Verlängerung setzt eine nachgewiesene Investition von mindestens EUR 5.000 voraus.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 2.500–6.000 für die Einrichtung, zuzüglich EUR 300–600 im Monat für Buchhaltung und Lohnabrechnung.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 1–2 Monate (6–8 Wochen von Anfang bis Ende.)
- Physische Anwesenheit
- Für die Erlaubnis selbst ist keine Anwesenheit erforderlich. Tatsächlicher Aufenthalt ist nötig, um die Frist bis zum Daueraufenthalt aufzubauen.
- Familie
- EhepartnerMinderjährige Kinder
- Daueraufenthalt
- 3 Jahre ununterbrochener befristeter Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Weitere 3 Jahre nach dem Daueraufenthalt, rund 6 Jahre insgesamt.
- Sprachtest
- Keine formale Prüfung. Nach Artikel 14 ist eine schriftliche Erklärung erforderlich.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Eingetragene serbische GmbH oder Registrierung als Unternehmer.Arbeitsvertrag mit der eigenen Gesellschaft und Anmeldung zur Lohnabrechnung.Nachweis der Unterkunft.Krankenversicherung.Einwandfreies Führungszeugnis.
- DAS INVESTORENVISUM IST FÜR DIE MEISTEN ANTRAGSTELLER SCHLECHTER ALS DER KOSTENLOSE WEG ÜBER DIE GESELLSCHAFT. Es verlangt EUR 50.000 gebundenes Kapital, gewährt zunächst nur eine Erlaubnis für 6 Monate und sieht eine Prüfung bei der Verlängerung vor, ohne dafür einen zeitlichen Vorteil zu bieten. Wir führen es hier nur der Vollständigkeit halber auf.
- DIE SELBSTANSTELLUNG IST PFLICHT. Die Gesellschaft zu besitzen reicht nicht. Sie müssen bei ihr angestellt sein, mit allen Folgen für Lohnabrechnung und Sozialabgaben.
- Die Paušalac-Obergrenzen sind hart: RSD 6 Mio. je Kalenderjahr und RSD 8 Mio. in rollierenden 365 Tagen, wobei die Umsatzsteuerregistrierung bei RSD 8 Mio. ausgelöst wird. Der Anstieg der fiktiven Bemessungsgrundlage ist auf 10 % pro Jahr gedeckelt, allerdings nur bis Ende 2027. Die geplante Reform ist aufgeschoben, nicht aufgehoben.
- Dieselben Risiken aus dem Vollzug gegenüber russischen Staatsangehörigen und aus dem EU-Visadruck gelten hier wie beim Immobilienweg.
- Den CRS-Status Serbiens konnten wir aus Primärquellen nicht bestätigen.