Südafrika · Digitaler Nomade
Besuchervisum für Fernarbeit
Es wurde am 28. März 2024 in die Immigration Regulations aufgenommen, war aber erst ab März 2025 einsatzbereit. Die Einkommensschwelle wurde zum 9. Oktober 2024 vom Gegenwert von ZAR 1 Mio. auf ZAR 650.796 pro Jahr gesenkt.
Das ist ein wirklich bezahlbarer Weg, legal Zeit in Kapstadt zu verbringen, bei einer Einkommenshürde von rund USD 35.000. Gebaut wurde es allerdings für angestellte Fernarbeiter, nicht für vermögende Familien. Es baut bewusst auf nichts hin. Es gibt keine Aufenthaltsuhr und keinen Weg zu einem Status.
Qualifizierende Wege
Sie benötigen ein Bruttojahreseinkommen von mindestens rund USD 35.000. Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Ihre Einkommensquelle müssen außerhalb Südafrikas liegen.
Die Fakten
- Minimum
- 650.8k ZAR
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Rechnen Sie mit rund ZAR 5.000 bis 15.000 an amtlichen Gebühren und Beratungskosten.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Zeitrahmen
- 2–8 Monate (Es ist seit März 2025 einsatzbereit, doch die Bearbeitung fällt von Auslandsvertretung zu Auslandsvertretung weiterhin uneinheitlich aus.)
- Physische Anwesenheit
- Wird für bis zu 3 Jahre erteilt und ist verlängerbar. Beachten Sie jedoch die 183-Tage-Steuerfalle weiter unten.
- Familie
- Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können als begleitende Besucher einen Antrag stellen. Das geschieht nicht automatisch, und Unterhaltsberechtigte haben kein Arbeitsrecht
- Daueraufenthalt
- Hier gibt es keinen Weg. Zeit auf einem Besuchervisum zählt nicht für das unbefristete Aufenthaltsrecht.
- Staatsbürgerschaft
- Keiner
- Sprachtest
- Nicht zutreffend.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Bruttojahreseinkommen von mindestens ZAR 650.796.Drei aufeinanderfolgende Monate amtlicher Kontoauszüge.Ein Arbeitsvertrag oder Kundenverträge mit einem ausländischen Arbeitgeber oder ausländischen Kunden.Führungszeugnis.In Südafrika gültige Krankenversicherung.
- Die 183-Tage-Falle ist eigentlich die ganze Geschichte. Bleiben Sie 183 Tage oder mehr innerhalb von 12 Monaten, sind Sie zur Registrierung bei SARS verpflichtet. Danach sind Sie mit bis zu 45 % auf Ihr Welteinkommen steuerpflichtig, obwohl das Visum selbst für 3 Jahre erteilt wird. Die Laufzeit des Visums und die steuerlich unbedenkliche Dauer passen schlicht nicht zusammen.
- Hier wächst nichts an. Es handelt sich um ein Besuchervisum nach Abschnitt 11(1)(b)(iv), und die darauf verbrachte Zeit zählt weder für das unbefristete Aufenthaltsrecht noch für die Einbürgerungsuhr.
- Sie dürfen nicht für einen südafrikanischen Arbeitgeber arbeiten und kein im Inland erzieltes Einkommen beziehen.
- Die Umsetzung war unbeständig. Das Visum stand ein Jahr lang im Gesetzblatt, bevor überhaupt jemand einen Antrag stellen konnte, und die Auslandsvertretungen wenden es weiterhin uneinheitlich an.
- Unterhaltsberechtigte erhalten kein Arbeitsrecht, und ihr Status ist abgeleitet. Scheitert das Visum des Hauptantragstellers, scheitert der Status der Familie mit.