Afrika & Indischer Ozean · Südliches Afrika

Südafrika

Erstklassige Infrastruktur im Private Banking, in der Rechts- und in der Vermögensberatung, dazu ein echter Lebensstandard westlicher Prägung zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. All das ist verbunden mit einem weltweiten Steuersystem, einer Wegzugsbesteuerung bei der Ausreise und einer Einwanderungsbehörde, deren Bearbeitungszeiten in Jahren gemessen werden.

Zuletzt geprüft Juli 2026101 visumfreie Ziele

Häufige Fragen

Wie lange dauert die südafrikanische Daueraufenthaltsgenehmigung tatsächlich?

Das Department of Home Affairs ist das eigentliche Hindernis, nicht die Kriterien selbst. Die Bearbeitung eines Financially Independent Permit nach Section 27(f) dauert regelmäßig 12–24 Monate, mitunter länger. Akten gehen verloren. Klagen zur Erzwingung einer Entscheidung gehören in diesem Rechtsgebiet zum Alltag. Der Weg über das Geschäftsvisum nach Section 27(c) ist noch langsamer. Allein die Empfehlung des Department of Trade, Industry and Competition dauert üblicherweise 6–12 Monate, bevor Home Affairs überhaupt mit seiner Prüfung beginnt. Kalkulieren Sie den Rückstau ein. Er ist das prägende Merkmal jeder südafrikanischen Daueraufenthaltsplanung.

Wie viel Zeit muss ich in Südafrika verbringen, um den Daueraufenthalt zu behalten?

Sehr wenig. Sowohl das Financially Independent Permit als auch der Rentnerweg zum Daueraufenthalt verlangen lediglich, dass Sie mindestens einmal alle drei Jahre nach Südafrika einreisen, damit die Genehmigung gültig bleibt. Genau diese niedrige Anwesenheitshürde macht das FIP als Absicherung attraktiv, doch sie wirkt gegen die Steueransässigkeit, nicht für sie. Halten Sie sich 183 Tage oder mehr im Land auf, werden Sie mit Ihrem Welteinkommen steuerlich ansässig, zu Sätzen von bis zu 45 %. Die aufenthaltsrechtliche Anwesenheitsregel und die steuerlich unbedenkliche Anwesenheitsschwelle sind zwei verschiedene Fragen.

Gibt es für das südafrikanische Rentnervisum wirklich kein Mindestalter?

Richtig. Trotz des Namens hat das Retired Person's Visa kein Mindestalter. Maßgeblich ist ein garantiertes Einkommen von ZAR 37.000 im Monat, rund USD 2.000, aus einer Pension, einer Leibrente oder einem unwiderruflichen Altersvorsorgefonds. In der Praxis funktioniert es als allgemeiner Aufenthaltsweg über passives Einkommen für jeden, der über eine qualifizierende Rentenstruktur verfügt. Der Haken: Aktives Einkommen zählt nicht. Gehalt, Beraterhonorare und Geschäftsführervergütungen sind sämtlich ausgeschlossen. Für den Weg zum Daueraufenthalt nach Section 27(e) muss das Einkommen lebenslang garantiert sein, und genau daran scheitern die meisten Anträge dieser Art, weshalb das FIP häufig der sauberere Weg ist.

Besteuert Südafrika Welteinkommen und Veräußerungsgewinne?

Ja. Südafrika besteuert Ansässige mit ihrem Welteinkommen zu bis zu 45 %. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach Section 9D erfasst ausländische Gesellschaften und seit 2018-19 auch ausländische Trusts und Stiftungen. Veräußerungsgewinne natürlicher Personen unterliegen einer Einbeziehungsquote von 40 %, woraus sich ein effektiver Höchstsatz von 18 % ergibt. Eine Vermögensteuer gibt es nicht. Sie wurde wiederholt vorgeschlagen und nie erlassen. Eine Nachlasssteuer (Estate Duty) fällt hingegen an, und zwar mit 20 % auf die ersten ZAR 30 Mio. des steuerpflichtigen Nachlasses und 25 % darüber, nach einem Freibetrag von ZAR 3,5 Mio. Ein Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr macht aus dem Ruhestand eine vollständige Steuermigration und nicht bloß einen Tapetenwechsel.

Wie sieht die Wegzugsbesteuerung beim Verlassen Südafrikas aus?

Die Beendigung der Ansässigkeit löst eine fiktive Veräußerung nach Section 9H aus. Ihr weltweites Vermögen gilt am Tag vor der Beendigung der Ansässigkeit als zum Marktwert veräußert und wird bei natürlichen Personen mit effektiv bis zu 18 % Veräußerungsgewinnsteuer belastet, ohne dass tatsächlich Liquidität zufließt, um die Rechnung zu begleichen. Südafrikanisches unbewegliches Vermögen ist ausgenommen und bleibt daher unbefristet im Zugriff. Den Zeitpunkt der Beendigung gegenüber einem Liquiditätsereignis richtig zu legen und mit einer sauber dokumentierten Anschaffungskostenbasis einzutreten, ist in der Regel mehr wert als alle übrigen Gestaltungsschritte zusammen. Eine Anmerkung zum Verfahren: Das Konzept der financial emigration der Reserve Bank wurde am 1. März 2021 abgeschafft, und der gesamte Prozess läuft heute ausschließlich über SARS.

Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit als südafrikanischer Ansässiger oder Staatsbürger behalten?

Südafrika lässt die doppelte Staatsangehörigkeit zu, und die Beendigung der südafrikanischen Steueransässigkeit berührt Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihren Pass in keiner Weise. Dieser Punkt wird regelmäßig und kostspielig in beide Richtungen missverstanden. Die Einbürgerung ist nach fünf Jahren Daueraufenthalt möglich, mit mindestens vier Jahren physischer Anwesenheit in den vorangegangenen acht Jahren und 12 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung, hinzu kommt die Fähigkeit, sich in einer der 12 Amtssprachen zu verständigen (Englisch genügt). Für die meisten UHNW-Familien ist jedoch die Daueraufenthaltsgenehmigung und nicht der Pass das eigentliche Ziel.

Ist das südafrikanische Digital-Nomad-Visum eine Steuerfalle?

Die 183-Tage-Falle ist die ganze Geschichte. Das Remote Work Visitor Visa wird für bis zu drei Jahre erteilt. Halten Sie sich jedoch 183 Tage oder mehr innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf, sind Sie zur Registrierung bei SARS verpflichtet. Sie werden dann mit Ihrem Welteinkommen zu bis zu 45 % besteuert. Visumsdauer und steuerlich unbedenkliche Aufenthaltsdauer sind vollständig gegeneinander verschoben. Das Visum wurde am 28. März 2024 in die Verordnungen aufgenommen, wurde erst im März 2025 operativ, und die Einkommensschwelle wurde zum 9. Oktober 2024 auf ZAR 650.796 im Jahr gesenkt. Es baut jedoch bewusst nichts auf: Es läuft keine Frist für Daueraufenthalt oder Einbürgerung.

Ist das FIP für eine passive Familie besser als das Geschäftsvisum?

Für eine passive UHNW-Familie ist das Financially Independent Permit die klare Wahl. Es gewährt sofortigen, bedingungslosen Daueraufenthalt auf Grundlage eines Nettovermögenstests von ZAR 12 Mio., über das Sie bereits verfügen. Es sind keine Investition im Land, keine Arbeitsplatzschaffung und kein Geschäftsplan erforderlich. Einzige Bedingung ist die Anwesenheitsauflage einer Einreise alle drei Jahre. Das Geschäftsvisum verlangt etwas anderes. Es fordert ZAR 5 Mio. Kapital, das Sie tatsächlich aufwenden müssen, eine im Ermessen stehende DTIC-Empfehlung und eine dauerhafte Auflage von 60 % lokaler Beschäftigung, die bei jeder Verlängerung geprüft wird. Mehr Geld, mehr Auflagen, mehr Kontrolle. Das FIP ist die sauberere Option für alle, die Flexibilität schätzen.

Steuerliche Situation

Einkommensteuer (Spitze)
45 % (auf zu versteuerndes Einkommen über rund ZAR 1,82 Mio.)
Kapitalerträge
Einbeziehungssatz von 40 % für natürliche Personen, was einen effektiven Höchstsatz von 18 % ergibt
Vermögensteuer
keine (mehrfach vorgeschlagen, nie eingeführt)
Erbschaftsteuer
Die Nachlasssteuer beträgt 20 % auf die ersten ZAR 30 Mio. des steuerpflichtigen Nachlasses und 25 % darüber, nach einem Freibetrag von ZAR 3,5 Mio. Die Schenkungsteuer spiegelt dieselben Sätze wider.
Sonderregime
Abschnitt 10(1)(o)(ii) stellt die ersten ZAR 1,25 Mio. an ausländischem Arbeitseinkommen frei, sofern Sie 183 Tage im Ausland arbeiten, davon 60 Tage am Stück.
Territorial
Nein, Welteinkommen wird besteuert
Hinzurechnungsbesteuerung
Ja
Wegzugsbesteuerung
Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
CRS
Teilnehmend

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