Südafrika · Steuerregime
Beendigung der südafrikanischen Steueransässigkeit (früher „financial emigration“)
Das Auswanderungskonzept der Reserve Bank wurde am 1. März 2021 abgeschafft. Die Devisenkontrolle kennt keinen gesonderten Auswanderungsantrag mehr. Das Verfahren läuft nun vollständig über SARS. SARS hat seine Leitlinien zur Beendigung der Ansässigkeit mit Wirkung zum 27. Juni 2025 aktualisiert und im Juli 2025 eine förmliche Erklärung zur Wiedererlangung eingeführt. Auch die Steuererklärung 2025 wurde aufgeteilt, um Einkommen vor und nach der Beendigung zu trennen.
Das ist der folgenreichste Punkt in der Vermögensplanung im südlichen Afrika und derjenige, den die meisten falsch machen. Abschnitt 9H behandelt Sie so, als hätten Sie Ihr weltweites Vermögen am Tag vor dem Ende Ihrer Ansässigkeit veräußert. Südafrikanisches unbewegliches Vermögen ist von dieser fiktiven Veräußerung ausgenommen. Der effektive Kapitalertragsteuersatz darauf kann bis zu 18 % erreichen. Das Timing richtig zu setzen, sodass Ihr Beendigungsdatum nicht mit einem Liquiditätsereignis zusammenfällt, ist meist mehr wert als alle übrigen Planungsschritte zusammen.
Qualifizierende Wege
Eine Prüfung von Tatsachen und Absicht, die Visa, ausländische Ansässigkeitsbescheinigungen, Immobilien in Südafrika, Geschäftsinteressen, den Wohnort der Familie, soziale Bindungen und die Häufigkeit Ihrer Besuche abwägt.
Erfordert eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 330 vollen Tagen.
Gilt, wenn ein anderes Land nach einem Doppelbesteuerungsabkommen die ausschließliche Ansässigkeit beansprucht.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Die Wegzugsbesteuerung selbst, bis zu 18 % effektive Kapitalertragsteuer auf die fiktive Veräußerung des weltweiten Vermögens, dazu rund ZAR 50.000 bis 250.000 an Steuer- und Rechtsberatungskosten. Die Steuer ist der Kostenblock. Bei einem großen Portfolio ist sie die mit Abstand größte Zahl im Plan.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 3–12 Monate (RAV01-Erklärung plus Prüfung durch SARS. Das Ergebnis ist ein Notice of Non-Resident Tax Status, und SARS ist seit 2023 merklich langsamer und gründlicher geworden.)
- Physische Anwesenheit
- Die Beendigung ist der ganze Punkt. Die unten beschriebene dreijährige Sperrfrist für Altersvorsorgefonds läuft allerdings ab dem von SARS anerkannten Beendigungsdatum, nicht ab der Ausreise.
- Familie
- Jede Person beendet die Ansässigkeit für sich. Eine Familieneinheit gibt es zu diesem Zweck nicht
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend. Die Beendigung der Steueransässigkeit hat keine Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit. Südafrikaner behalten ihre Pässe.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- RAV01-Erklärung im eFiling unter Angabe des Beendigungsdatumsunterzeichnete Erklärung und BegründungsschreibenPasskopie mit allen Ein- und AusreisestempelnNachweise passend zur geltend gemachten Grundlage, etwa eine ausländische Ansässigkeitsbescheinigung, ein Visum, Grundbuchunterlagen oder Angaben zur Familiesteuerliche Anweisung (Tax Directive), sofern Altersvorsorgefonds betroffen sind
- Die Wegzugsbesteuerung ist real und greift sofort. Abschnitt 9H behandelt Ihr weltweites Vermögen als am Tag vor der Beendigung der Ansässigkeit zum Marktwert verkauft, besteuert mit bis zu 18 % effektiv für natürliche Personen. Es gibt keinen Verkaufserlös, aus dem sich die Rechnung begleichen ließe. Südafrikanisches unbewegliches Vermögen ist von dieser fiktiven Veräußerung ausgenommen und bleibt damit dauerhaft im südafrikanischen Steuernetz.
- Altersvorsorgefonds sind drei Jahre lang gesperrt. Seit dem 1. März 2021 müssen Sie drei ununterbrochene Jahre als nicht ansässig bestätigt sein, bevor Sie vorzeitig auf Retirement Annuities und Preservation Funds zugreifen können. Die Frist läuft ab dem von SARS anerkannten Beendigungsdatum, nicht ab dem Tag, an dem Sie das Land tatsächlich verlassen haben. Kehren Sie in die südafrikanische Steueransässigkeit zurück, beginnt die Frist von vorn.
- Sind die drei Jahre um, wird die Auszahlung mit Einmalzahlungssätzen von bis zu 36 % besteuert. Die dreijährige Wartezeit befreit Sie nicht von der Steuer. Sie stellt Sie lediglich in die Warteschlange für die Steuer, die Sie ohnehin schulden.
- Die Beendigung der Ansässigkeit wird nach den Tatsachen beurteilt, nicht nach einem eingereichten Formular. SARS bestreitet Beendigungen zunehmend, wenn der Steuerpflichtige ein Zuhause, Familie oder geschäftliche Bindungen in Südafrika behalten hat, und kann diese Fälle noch Jahre später neu bewerten.
- Im Juli 2025 hat SARS das Verfahren zur Wiedererlangung der Ansässigkeit formalisiert. Eine Rückkehr erfordert nun eine ausdrückliche Erklärung. Diese Erklärung unterbricht die Dreijahresfrist und kann eine Planung wieder aufrollen, die Sie für abgeschlossen hielten.
- Der alte Begriff „financial emigration“ kursiert weiterhin im Beratungsmarkt, obwohl das dahinterstehende SARB-Konzept 2021 gestorben ist. Wer Ihnen heute noch eine finanzielle Auswanderung über die Reserve Bank verkauft, ist fünf Jahre hinterher.
- Die Beendigung der Steueransässigkeit ändert nichts an Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Pass. Dieser Punkt wird regelmäßig und teuer in beide Richtungen missverstanden.