Südkorea · Unternehmen & Gründer
D-8-Visum für Unternehmensinvestitionen
Geöffnet. Das Minimum von KRW 100 Mio. ergibt sich aus dem Foreign Investment Promotion Act. In der Praxis prüft die Einwanderungsbehörde die Substanz weit über das gesetzliche Minimum hinaus.
Mit rund USD 70.000 ist das D-8 mit Abstand der günstigste Weg nach Korea, doch es ist ein Visum für ein operatives Unternehmen mit echter Substanzprüfung. Das niedrige gesetzliche Minimum ist nicht die eigentliche Hürde; die Einwanderungsbehörde prüft dünn kapitalisierte Mantelgesellschaften inzwischen strenger.
Qualifizierende Wege
KRW 100 Mio. (rund USD 70.000–75.000), investiert zur Gründung einer koreanischen Kapitalgesellschaft, wobei der Antragsteller als Geschäftsführer oder unverzichtbare Fachkraft entsandt wird
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 100M KRW
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Mindestens KRW 100 Mio. registrierte Auslandsinvestition zuzüglich Gründungs-, Büro- und Beratungskosten
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 2–5 Monate (Registrierung der Auslandsinvestition, dann Certificate of Eligibility, dann das Visum)
- Physische Anwesenheit
- Sie müssen die koreanische Gesellschaft tatsächlich führen
- Familie
- Ehegatte und Kinder über den Angehörigenstatus F-3
- Daueraufenthalt
- F-5 ist auf verschiedenen Grundlagen erhältlich; für den Weg F-5-5 werden Berichten zufolge eine Investition ab USD 500.000 und die Beschäftigung von mindestens fünf koreanischen Staatsangehörigen verlangt
- Staatsbürgerschaft
- in der Regel 5 Jahre Aufenthalt; doppelte Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich nicht zulässig
- Sprachtest
- koreanische Sprach- und Integrationsprüfungen sind vorgesehen
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Mindestens KRW 100 Mio. registrierte ausländische Direktinvestition in eine koreanische KapitalgesellschaftAntragsteller als Geschäftsführer, Manager oder unverzichtbare Fachkraft entsandtEchte geschäftliche Substanz mit Räumlichkeiten, Plan und tatsächlicher Tätigkeit
- KRW 100 Mio. sind eine gesetzliche Untergrenze, keine praktische. Anträge mit minimaler Substanz, ohne Büro und ohne Beschäftigte werden regelmäßig abgelehnt oder nur mit kurzer Gültigkeit bewilligt.
- Die Investition muss nach dem Foreign Investment Promotion Act als ausländische Direktinvestition registriert werden; eine gewöhnliche Kapitaleinlage qualifiziert sich nicht automatisch.
- Das D-8 führt nicht schnell zum Daueraufenthalt; die Investitionswege zu F-5 haben deutlich höhere Schwellen und Beschäftigungsauflagen.
- Die koreanische Welteinkommensbesteuerung beginnt nach 5 Jahren Wohnsitz in einem beliebigen 10-Jahres-Fenster.