Europa

Kroatien: Steuern im Überblick

Eurozonen-Mitglied, in dem die Einkommensteuer von jeder Gemeinde festgelegt wird und bis auf etwa 35,4 % steigt, daneben 18 % Körperschaftsteuer und mit 25 % der höchste VAT-Satz der Region.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
35,4 %
Körperschaftsteuer
18 %
Kapitalerträge
Abgeltende Quellensteuer von 10 % auf Wertpapiere mit einer Haltedauer unter 2 Jahren, mit Befreiung nach 2 Jahren
MwSt. / PDV
25 %
Dividenden (QuSt.)
10 %
Zinsen (QuSt.)
15 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
20 % für die Rentenversicherung
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
16,5 % für die Krankenversicherung
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
4 % auf Erbschaften und Schenkungen, enge Familienangehörige sind befreit
Grundsteuer
Neue jährliche Grundsteuer ab 2025, berechnet je Quadratmeter in Euro, zuzüglich 3 % Grunderwerbsteuer
Sonstiges
Quellensteuer von 20 % auf Zahlungen in nicht kooperative Jurisdiktionen

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
Hinzurechnungsbesteuerung
Ja
CRS
Teilnehmend
Sonderregime
Aufenthaltstitel für digitale Nomaden mit Befreiung von der Einkommensteuer

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Kroatien?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Kroatien beträgt 35,4 %. Zwei Sätze, etwa 20 % und 35,4 %, wobei jede Gemeinde den genauen Spitzensatz festlegt. Einkünfte digitaler Nomaden können befreit sein.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Kroatien?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 18 %.

Besteuert Kroatien Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Abgeltende Quellensteuer von 10 % auf Wertpapiere mit einer Haltedauer unter 2 Jahren, mit Befreiung nach 2 Jahren.