Europa

Monaco: Steuern im Überblick

Ansässige zahlen weder Einkommensteuer noch Kapitalgewinn- oder Vermögensteuer. Die Körperschaftsteuer gilt nur für Gesellschaften, die erhebliche Umsätze außerhalb des Fürstentums erzielen.

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
0 %
Körperschaftsteuer
25 % (ISB), und nur für Gesellschaften, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen.
Kapitalerträge
Keine (0 %).
MwSt. / TVA
20 %
Dividenden (QuSt.)
0 %
Zinsen (QuSt.)
0 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
0 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
~10-14 %
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
~28-40 %
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
0 % in direkter Linie, also für Ehegatten, Kinder und Eltern. Bis zu 16 % für nicht verwandte Erben, und nur auf in Monaco belegenes Vermögen.
Grundsteuer
Keine laufende Grundsteuer. Registrierungs- und Mietgebühren betragen rund 1 %.

So funktioniert das System

Steuersystem
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Monaco?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Monaco beträgt 0 %. Seit 1869 gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Ausgenommen sind französische Staatsangehörige, die nach dem bilateralen Abkommen von 1963 in Frankreich besteuert werden.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Monaco?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 % (ISB), und nur für Gesellschaften, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen..

Besteuert Monaco Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Keine (0 %)..