Europa
Monaco: Steuern im Überblick
Ansässige zahlen weder Einkommensteuer noch Kapitalgewinn- oder Vermögensteuer. Die Körperschaftsteuer gilt nur für Gesellschaften, die erhebliche Umsätze außerhalb des Fürstentums erzielen.
Wege nach Monaco
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 0 %Seit 1869 gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Ausgenommen sind französische Staatsangehörige, die nach dem bilateralen Abkommen von 1963 in Frankreich besteuert werden.
- Körperschaftsteuer
- 25 % (ISB), und nur für Gesellschaften, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen.
- Kapitalerträge
- Keine (0 %).
- MwSt. / TVA
- 20 %
- Dividenden (QuSt.)
- 0 %
- Zinsen (QuSt.)
- 0 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 0 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- ~10-14 %
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- ~28-40 %
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- 0 % in direkter Linie, also für Ehegatten, Kinder und Eltern. Bis zu 16 % für nicht verwandte Erben, und nur auf in Monaco belegenes Vermögen.
- Grundsteuer
- Keine laufende Grundsteuer. Registrierungs- und Mietgebühren betragen rund 1 %.
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Die Körperschaftsteuer (ISB) von 25 % gilt nur für Gesellschaften, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen. Sie wurde 2022 von 33,33 % gesenkt.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (2)
Weitere Quellen