Naher Osten

Katar: Steuern im Überblick

Es gibt weder eine Einkommensteuer für Privatpersonen noch bislang eine Mehrwertsteuer; Unternehmensgewinne aus ausländischer Quelle werden jedoch pauschal mit 10 % Körperschaftsteuer belegt.

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
0 %
Körperschaftsteuer
10 %
Kapitalerträge
Für Privatpersonen steuerfrei. Eine Kapitalertragsteuer für natürliche Personen existiert nicht.
MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT)
Bislang keine. Eine GCC-Mehrwertsteuer von 5 % ist geplant, aber noch nicht eingeführt.
Dividenden (QuSt.)
0 %
Zinsen (QuSt.)
5 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
5 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
7 %, nur für katarische Staatsangehörige.
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
14 % nur für katarische Staatsangehörige; für Expats keine.
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine. Die Nachlassverteilung richtet sich nach dem Scharia-Recht.
Grundsteuer
Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht.
Sonstiges
Auf Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsentgelte an Nichtansässige fällt eine Quellensteuer von 5 % an. Eine Mehrwertsteuer ist geplant.

So funktioniert das System

Steuersystem
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend
Sonderregime
Das Qatar Financial Centre und verschiedene Freizonen.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (1)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Katar?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Katar beträgt 0 %. Auf Gehälter wird keine Einkommensteuer erhoben. Staatsangehörige wie Expats behalten 100 % ihres Verdienstes.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Katar?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %.

Besteuert Katar Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Für Privatpersonen steuerfrei. Eine Kapitalertragsteuer für natürliche Personen existiert nicht..