Ost- und Südafrika

Tansania: Steuern im Überblick

Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert. Die Spitzensätze bei Einkommen- und Körperschaftsteuer liegen jeweils bei 30 %, die Mehrwertsteuer bei 18 % (15 % auf Sansibar).

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
30 %Progressiv von 8 % bis 30 %; Spitzensatz ab TZS 1 Mio./Monat (Festland).
Körperschaftsteuer
30 %
Kapitalerträge
10 % Ansässige; 20 % Nichtansässige
USt.
18 %
Dividenden (QuSt.)
10 % (5 % bei börsennotierten Anteilen)
Zinsen (QuSt.)
10 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
10 % (NSSF/PSSSF)
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
10 % NSSF + 3,5 % Skills Development Levy
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine
Grundsteuer
Kommunale Grundabgaben; Stempelsteuer bei Übertragungen
Sonstiges
Skills & Development Levy 3,5 %

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend

Sonderregime für Neuankömmlinge

Entlastung für kurzfristig Ansässige: Wer in seinem gesamten Leben nicht länger als 2 Jahre ansässig ist, wird nur mit Einkünften aus tansanischen Quellen besteuert, danach mit dem Welteinkommen.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (2)

Weitere Quellen

Ihre Steuersituation ist keine Fußnote zu Ihrem Umzug

Sie ist meist die größte Zahl in der Entscheidung. Bringen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Wohnsitzhistorie und Ihre Vermögensstruktur, und wir modellieren sie, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.