Ost- und Südafrika

Tansania: Steuern im Überblick

Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert. Die Spitzensätze bei Einkommen- und Körperschaftsteuer liegen jeweils bei 30 %, die Mehrwertsteuer bei 18 % (15 % auf Sansibar).

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
30 %
Körperschaftsteuer
30 %
Kapitalerträge
10 % Ansässige; 20 % Nichtansässige
USt.
18 %
Dividenden (QuSt.)
10 % (5 % bei börsennotierten Anteilen)
Zinsen (QuSt.)
10 %
Lizenzgebühren (QuSt.)
15 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
10 % (NSSF/PSSSF)
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
10 % NSSF + 3,5 % Skills Development Levy
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine
Grundsteuer
Kommunale Grundabgaben; Stempelsteuer bei Übertragungen
Sonstiges
Skills & Development Levy 3,5 %

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Nicht teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Tansania?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Tansania beträgt 30 %. Progressiv von 8 % bis 30 %; Spitzensatz ab TZS 1 Mio./Monat (Festland).

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Tansania?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 30 %.

Besteuert Tansania Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: 10 % Ansässige; 20 % Nichtansässige.