Ost- und Südafrika
Tansania: Steuern im Überblick
Ansässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert. Die Spitzensätze bei Einkommen- und Körperschaftsteuer liegen jeweils bei 30 %, die Mehrwertsteuer bei 18 % (15 % auf Sansibar).
Wege nach Tansania
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 30 %Progressiv von 8 % bis 30 %; Spitzensatz ab TZS 1 Mio./Monat (Festland).
- Körperschaftsteuer
- 30 %
- Kapitalerträge
- 10 % Ansässige; 20 % Nichtansässige
- USt.
- 18 %
- Dividenden (QuSt.)
- 10 % (5 % bei börsennotierten Anteilen)
- Zinsen (QuSt.)
- 10 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 10 % (NSSF/PSSSF)
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 10 % NSSF + 3,5 % Skills Development Levy
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine
- Grundsteuer
- Kommunale Grundabgaben; Stempelsteuer bei Übertragungen
- Sonstiges
- Skills & Development Levy 3,5 %
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Nicht teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Entlastung für kurzfristig Ansässige: Wer in seinem gesamten Leben nicht länger als 2 Jahre ansässig ist, wird nur mit Einkünften aus tansanischen Quellen besteuert, danach mit dem Welteinkommen.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (2)
Weitere Quellen